Die Versetzung einer Juristin hat im Salzburger Magistrat Staub aufgewirbelt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den entsprechenden Bescheid nämlich aufgehoben und spricht wörtlich von "verpönten Motiven". Begründet wurde die Versetzung mit einer Änderung in der Verwaltungsorganisation, die Betroffene führt hingegen an, der Bürgermeister habe das Vertrauen in sie verloren.

Der Betroffenen war nach eigenen Angaben mitgeteilt worden, "dass der Bürgermeister (Heinz Schaden, SPÖ; Anm.) das Vertrauen nicht mehr sieht" und auf der Versetzung bestehe. Auf den Einwand der Juristin, dass "diese emotionale Befindlichkeit" keinen dienstrechtlichen Grund für die Versetzung darstelle, hat der Behördenchef laut einem Aktenvermerk geantwortet, dass er dies wisse.

Merkwürdig

"Unter Zugrundelegung der Verfassung mutet es ein wenig merkwürdig an, dass der Bürgermeister als politischer Vertreter willkürlich in den inneren Dienst der Verwaltung einwirken kann, ohne dass einer der rechtlich verankerten Versetzungsgründe vorliegt. Einen unmittelbaren Weisungszusammenhang sehe ich hier nicht", heißt es im Aktenvermerk weiter. Die Berufungskommission würdigte diese Argumentation nicht. 

Das bemängelt das Höchstgericht: "Eine nähere Auseinandersetzung mit diesem Aktenvermerk einschließlich der Überprüfung der Motivationslagen von Bürgermeister, Magistratsdirektor und Personalchef im Zusammenhang mit der Organisationsänderung wäre erforderlich gewesen". Es sei nicht von vornherein auszuschließen, "dass die Organisationsänderung deshalb verfügt wurde, weil der Bürgermeister auf eine Versetzung der Beschwerdeführerin bestanden hat, was seine Ursache wiederum darin hatte, dass er subjektiv das Vertrauen in sie verloren hatte, wobei dieser Vertrauensverlust aber als Versetzungsgrund nicht ausreichte. Wäre dies das wahre Motiv für die (den Arbeitsplatz der Beschwerdeführerin betreffende) Organisationsänderung gewesen, so wäre diese aus unsachlichen Gründen erfolgt."