Das Innenministerium sieht im geplanten Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen für den Staatsschutz kein Problem. Dieses Instrument gebe es seit langem in der Strafprozessordnung, sagte Peter Gridling, Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BVT), am Mittwoch gegenüber der APA. Er betonte, dass Vertrauenspersonen bei der Beschaffung von Informationen keine Straftaten begehen dürften.

Im strafrechtlichen Bereich sei es bereits "durchaus üblich, dass Vertrauenspersonen eingesetzt werden", betonte Gridling. Im Sicherheitspolizeigesetz, welches im Zuge der Erarbeitung des neuen Staatsschutzgesetzes ergänzt werde, habe diese Möglichkeit bisher gefehlt. Bisher sei dem BVT nur der Einsatz verdeckter Ermittler möglich gewesen, welche allerdings nur Polizeibeamte sein durften. Vertrauenspersonen seien allerdings sowohl im kriminalpolizeilichen Bereich als auch im Staatsschutz notwendig.

Skeptisch hinsichtlich dem Einsatz von Vertrauenspersonen hatte sich der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gezeigt. Zwar dürften diese per Gesetz keine Straftaten begehen, meinte er im Ö1-"Mittagsjournal". "Aber in der Praxis ist das nur schwer vorstellbar", glaubt er.