Derzeit sind in Österreich Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt. Für die ersten 50.000 Euro stehen im Falle einer Insolvenz die Banken selbst ein, die zweiten 50.000 werden vom Bund garantiert. Das soll sich nun ändern, berichtet der "Standard".

Demnach hat das Finanzministerium eine Reform der Einlagensicherung ausgearbeitet und einen Gesetzesentwurf an den Nationalrat übermittelt. Die umfassende Novelle soll europarechtliche Vorgaben in Österreich umsetzen. Als Gegenleistung für den Wegfall des staatlichen Schutzes würden die Banken verpflichtet, einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Die Kreditinstitute müssen laufend in diesen Fonds einzahlen.

Präventiv

Bisher war das anders: Die Geldhäuser sind nach dem bestehenden System erst dann verpflichtet, Gelder für den Schutz der Sparer aufzutreiben, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist - also nach einer Bankenpleite.

Eine große Neuerung betrifft das interne System der Banken. Bisher gab es in Österreich fünf Sicherungssysteme (Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Privatbanken und Landeshypothekenbanken), die alle ihre eigenen Notfallsysteme hatten, die sich im Notfall gegenseitig helfen sollten. Das wird sich ändern, allerdings erst ab 2019: Dann soll es eine große Sicherungseinrichtung mitsamt Fonds geben. Für den Betrieb des Sicherungssystems und die Veranlagung des Fonds wird laut Entwurf die Wirtschaftskammer zuständig sein.

Ministerium beruhigt: Erspartes sicher

Das Finanzministerium hat heute, Sonntag, bestätigt, dass es Änderungen bei der staatlichen Einlagensicherung geben wird. Künftig erfolgt die Sicherung des Ersparten ausschließlich durch die Banken, die dafür in einen Fonds einzahlen. Die staatliche Absicherung gibt es dann nicht mehr, so der Begutachtungsentwurf.

Dieser diene zur Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, so das Finanzministerium zur APA. " Dieses System ist sehr sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird. Es benötigt keine staatlichen Garantien und es kann im Ernstfall wesentlich schneller reagiert und ausgezahlt werden", hieß es aus dem Ministerium, das betonte: "Für die Sparer ändert sich nichts."