"Wir sind gerade dabei diese Fälle genauestens zu überprüfen", betonte Bürgermeister Josef "Mandi" Katzenmayer auf APA-Anfrage. Konkret gehe es um 70 bis hundert Fälle, in denen kontaktiere man nun die betreffenden Wähler, um festzustellen, ob die Wahlkarten bei ihnen eingetroffen sind. Katzenmayer sieht darin zwar ein Wahlvergehen ("Dass in manchen Fällen keine Vollmachten vorliegen, ist ein Fehler") aber keinen Wahlbetrug. Er spricht von "Übereifer" und einer "Überservicierung" der Bludenzer ÖVP. "Eine Einflussnahme oder Manipulation der Wahlkarten hat zu keiner Zeit stattgefunden", versicherte Katzenmayer, der sich am Palmsonntag in einer Stichwahl mit dem SPÖ-Kandidaten Mario Leiter messen muss. Zu diesem Schluss sei auch die Wahlkommission bisher gekommen.

Fest steht allerdings, dass eine Ausgabe von Wahlkarten an Fremde ohne Vollmacht der berechtigten Person ungesetzlich ist. Aus diesem Grund ermittelt auch die Polizei, bestätigte Polizeisprecherin Susanne Dilp der APA. Es werde in dieser Sache einen Abschlussbericht geben, sie könne aber noch nicht sagen, bis wann dieser vorliege. Im Fall von Verstößen gegen das Wahlgesetz werde auch Anzeige erstattet, so Dilp.

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist laut Katzenmayer nicht eingebracht worden. Eine Wahlbehörde ist laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Siegele, verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn es einen Verdacht auf Wahlbetrug oder -manipulation gibt.

Ohne jegliches Misstrauen gegenüber seinem Konkurrenten blieb am Freitag Herausforderer Leiter. Er sei überzeugt, dass die Behörde diesen Unstimmigkeiten gewissenhaft nachgehe, räumte gegenüber der APA allerdings ein, dass "eine Ausgabe von Wahlkarten ohne Vollmachten bedenklich" sei. "Der Fehler liegt beim Amt", sagte Leiter. Den Wahlkampf in Bludenz bezeichnete er als "fair und getragen von Wertschätzung". Es sei "schade, dass wegen dieser Vorfälle nun ein grauer Schatten" über der Stadt liege.

Aufmerksam war man auf Unstimmigkeiten bei der Wahlkartenausgabe am Donnerstag geworden, als eine Frau ihre Wahlkarte im Rathaus abholen wollte, diese aber bereits an eine andere Person ausgehändigt worden war. Die Abholerin hatte den Service anscheinend mit der Mutter der Wahlberechtigten ausgemacht.

Die Bürgermeister-Stichwahl am Sonntag wird laut Bludenzer Rathaus auf jeden Fall stattfinden. Aufgrund des "formalen Vergehens" sei sie aber anfechtbar. Ob Leiter die Wahl anfechten wird, wird sich wohl erst danach zeigen. In diesem Fall müsste der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob ein Verfahrensfehler bestanden hat und ob dieser das Wahlergebnis beeinflusst hat.