Steinhart nannte einige Beispiele. So können Allgemeinmediziner die "ausführliche diagnostisch-therapeutische Aussprache" nur in 18 Prozent der Fälle verrechnen, Gynäkologen die Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust in maximal 15 Prozent. "Es sind Beschränkungen gegeben, die dem Bedarf in keiner Weise entsprechen", so Steinhart.

Ähnlich argumentierte Radiologen-Obmann Friedrich Vorbeck. Deckelungen seien für die Kassenpatienten außerordentlich nachteilig. Die Wartezeit auf eine Magnetresonanztomografie (MRT) betrage dadurch bis zu 12 Wochen. Dies führe direkt in die Zwei-Klassen-Medizin, denn wer 200 Euro hinlegen könne, bekomme die Untersuchung natürlich sofort. Betriebswirtschaftlich sei dies nicht anders möglich, argumentierte er, denn den Personal- und Gerätekosten stünden sonst keine Einnahmen gegenüber.

Auch in der Physikalischen Medizin sind die Probleme groß, schilderte Fachgruppenobmann Friedrich Hartl. Seine Schalterkräfte benötigten bereits psychologische Supervision, um die Aggression der abgewiesenen Patienten zu ertragen. Schuld an all dem trage nicht die Sozialversicherung, unterstrich er, "die können nicht anders". Verantwortlich sei der Gesetzgeber bzw. die Vorgaben in der Bundeszielsteuerung.

In Konkurrenz mit den - derzeit ebenfalls protestierenden - Spitalsärzten um die öffentlichen Geldtöpfe sieht Steinhart seine Kollegen in den Arztpraxen nicht. Klar sei aber: "Es werden mehr Patienten zum niedergelassenen Arzt kommen." Er ortet weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Kassen, ohne die Krankenversicherungsbeiträge zu erhöhen. Die Kapazitäten wären jedenfalls da, sollten Limitierungen fallen, meinte Vorbeck. Man könne jederzeit in der Nacht oder am Wochenende aufsperren, "aber natürlich müssen wir das bezahlt bekommen".

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger verteidigt die Leistungs-Deckelung im österreichischen Gesundheitssystem. Ausgabenbegrenzungen erfolgten im Auftrag des Gesetzgebers, sie seien fair und dienten der finanziellen Sicherung der medizinischen Versorgung, hieß es in einem Pressepapier, das im Vorfeld der Ärztekammer-Pressekonferenz am Donnerstag verteilt wurde. Ebenso verwies der Hauptverband auf eine Bestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sowie auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2011 und die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Ausgabenobergrenzen seien also rechtskonform, so die Argumentation der Sozialversicherung.