Von den Pflegegeldbeziehern entfielen (wie schon im Jahr davor) rund 23 Prozent auf Stufe 1, 29 Prozent auf Stufe 2, 18 Prozent auf Stufe 3, 14 Prozent auf Stufe 4, zehn Prozent auf Stufe 5, vier Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf Stufe 7. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden. Im Jänner waren insgesamt 5,33 Prozent der Bevölkerung pflegebedürftig, 65 Prozent davon waren Frauen.

Seit Jänner 2014 hat das Sozialministerium seine Erhebungsmethode umgestellt. Seitdem werden nun auch all jene Pflegebedürftigen in der Statistik mitgezählt (unter dem Begriff "pflegebedürftig"), die im Krankenhaus behandelt werden und deren Pflegegeldbezug daher während dieser Zeit ruht. Außerdem weisen die Zahlen nicht mehr den Stand eines Stichtages auf, sondern es werden all jene Personen erfasst, die in einem bestimmten Monat als pflegebedürftig galten. Damit ergibt sich auch der starke Anstieg in der Statistik zwischen den Jahren 2013 und 2014.