Die Interessenvertretung rechnete am Sonntag in einer Presseaussendung zu dem Urteil vor, dass der Mindeststandard für Menschen mit Behinderung bei 642,70 Euro monatlich und für jene ohne Behinderung bei 867,30 Euro lag. Der Landesgesetzgeber hatte die Differenz damit argumentiert, dass behinderte Personen eine erhöhte Familienbeihilfe erhalten. Das Höchstgericht entschied nun laut AK, dass der Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe für erheblich Behinderte nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden darf, da diese für den behinderungsbedingten Sonderbedarf benötigt wird. Das Land Oberösterreich sei nun aufgefordert, diese Entscheidung unverzüglich umzusetzen und die Verordnung im Sinne der Betroffenen zu sanieren.

AK-Präsident Johann Kalliauer verlangt eine umfassende Gleichstellung bei der Mindestsicherung. Er tritt dafür ein, dass die indirekte Anrechnung der Familienbeihilfe, die vor allem behinderte Menschen betrifft, abgeschafft wird - zumal diese in der Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung von vornherein nicht vorgesehen gewesen sei.