Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser befinden sich in den Causen Buwog und Terminal Nord in der "Enderledigung", berichtet die "Presse" vorab mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Schriftsatz der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Grasser-Anwalt Manfred Ainedther sagte der Zeitung, dass mittlerweile mit einer Anklage zu rechnen sei. Auf jeden Fall gilt für Grasser in allen Punkten die Unschuldsvermutung.

Ermittelt wird dem Bericht der "Presse" (Samstausgabe) zufolge noch in den Causen Post-Privatisierung und Novomatic/Glücksspielgesetz.

Zusammenlegung

Zu den in Enderledigung befindlichen Fällen heißt es in dem Schriftstück der Korruptionsstaatsanwaltschaft: "Es ist festzuhalten, dass hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens AZ 12 St 8/11x (Verkauf der BWBG - Anm.: Bundeswohnbaugesellschaften, kurz Buwog - und Terminal Tower) bereits ein auf die Enderledigung gerichteter Vorhabensbericht an die OStA Wien (Oberstaatsanwaltschaft, Anm.) erstattet wurde."

Grasser, der alle Vorwürfe zurück weist, will dem Bericht zufolge die Zusammenlegung der drei getrennt laufenden Verfahren Buwog/Terminal, Post und Novomatic. Er sehe sich in seinem Recht beeinträchtigt, sich "gegen alle Vorwürfe in einem Verfahren zu verteidigen".