Ganztagsschulen dürfen zwar weiterhin autonom festlegen, wie viel Zeit für Lernen und Freizeit vorgesehen ist, künftig sind dabei aber fünf Bewegungseinheiten pro Woche vorgesehen. Für Trainer wird die Anerkennung bestehender Qualifikationen an Pädagogischen Hochschulen (PH) erleichtert.

Zusätzlich werden auch die Aufgaben und Ziele von Lernzeit bzw. die Ausgestaltung von Freizeit über die Betreuungspläne als Teil der Lehrpläne aufgenommen und präzisiert. Die Qualitätssicherung wird auch in diesem Bereich die Schulaufsicht übernehmen.

Schließlich wird Gesundheitsbewusstsein und eine "sportlich aktive Lebensweise" noch im Gesetz als Aufgaben der Schule festgeschrieben, womit man laut Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) deren Notwendigkeit unterstreichen will.