Steßl kündigte am Montag nach einem Gespräch mit Vertretern der Richter und Staatsanwälte an, dass man eine gesetzliche Lösung ausverhandeln werde. Sie habe immer zugesagt, dass es zu dem erst in der Vorwoche vom Parlament beschlossenen Gesetz "technische Anpassungen" geben werde. Diese werde sie nun veranlassen und darüber Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) führen. Eine Lösung soll es noch im ersten Halbjahr geben, stimmte Steßl einem Wunsch der Gewerkschaft zu.

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, kündigte nach dem "positiven Verlauf des Gesprächs" an, dass die Proteste der Richter und Staatsanwälte ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass nicht nur die am Montag abberaumten Gerichtsverhandlungen, sondern auch jene für Mittwoch nächster Woche abgesagten, nicht stattfinden können. Stattdessen werde es Informationen für die Richter und Staatsanwälte geben. Wenn Verhandlungen für Mittwoch nächster Woche aber noch nicht abberaumt sind, dann sollen sie auch stattfinden. Weitere Proteste würden nicht mehr stattfinden, bekräftigte Christian Haider, der Vorsitzende der Richter in der GÖD.

Zinkl zeigte sich zufrieden, dass die Befürchtungen der Richter und Staatsanwälte "angekommen" seien. Zuversichtlich zeigte er sich auch, dass die Kürzungen in den Gesprächen zwischen Steßl und der GÖD noch vor dem Sommer, und damit bevor ein Schaden für die Beschäftigten eintreten könnte, zurückgenommen werden. Die nun ausgesetzten Protestmaßnahmen waren für den Präsidenten der Richtervereinigung ein "berechtigter Schritt". Er bekräftigte, dass es für die Richter und Staatsanwälte um "sehr hohe Summen" gegangen sei. Gerhard Jarosch von der Vereinigung der Staatsanwälte betonte, dass vor allem die "Nacht- und Nebelaktion", in der die Reform umgesetzt worden sei, von den Kollegen sehr negativ aufgenommen worden sei.

Steßl erläuterte, dass es nach den Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofes zu einer grundlegenden Systemumstellung gekommen sei. Statt der früheren individuellen Anrechnung gebe es jetzt eine "pauschale Anrechnung der tatsächlichen Vordienstzeiten". Die aus diesem Gesetz entstandenen "Anomalien" würden nun angepasst. Für die entstandenen 0,6 Promille an Kürzungen in der Lebensverdienstsumme gebe es "technische Anpassungen". Die legistische Ausarbeiten werde nun veranlasst, um die Verluste im Lebensverdienst auszugleichen. Die Gespräche mit der GÖD darüber würden demnächst starten. Wie von der Gewerkschaft gewünscht, soll es noch im ersten Halbjahr eine Lösung geben, sagte Steßl zu.