Für den Ärztekammer-Präsidenten ist das eine angemessene Anpassung an die medizinischen Möglichkeiten und die Bedürfnisse der Menschen, die auch die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berücksichtigt. Auch dort, wo der Entwurf über die rechtlichen Vorgaben hinausgeht, ist er für Wechselberger angemessen.

Der Ärztekammer-Präsident sieht auch "überhaupt keinen Hinweis" auf einen Missbrauch in Richtung Designerbabys oder Selektion, wie das von Kritikern ins Treffen geführt wird. Um dem keinen Vorschub zu leisten, sehe der Entwurf gesetzliche Begrenzungen vor. Wechselberger gesteht aber zu, dass man dann genau beobachten müsse, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt und wie es gelebt wird. Wenn nötig, sollte man es dann auch nachjustieren.

Trotz seiner persönlich positiven Einschätzung kann der Ärztekammer-Präsident aber auch die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bedenken "sehr gut nachvollziehen". Zu diesen ethischen Fragen habe jeder Mensch einen anderen Zugang, und dabei seien auch sehr viele Emotionen im Spiel. Deshalb hält es Wechselberger auch für legitim, dass in der ÖVP derzeit überlegt wird, den Abgeordneten die Abstimmung im Parlament freizugeben. Gerade bei solch heiklen Themen sollten die einzelnen Mandatare nach ihren persönlichen Wertvorstellungen abstimmen.