Die Pensionskommission hat am Dienstagabend nur mit
knapper Mehrheit das sogenannte Langfrist-Gutachten über die Entwicklung der Pensionen bis 2060 zur Kenntnis genommen. Bei zwei Enthaltungen gab es 15 Pro- und 12 Gegenstimmen. Vorsitzender Rudolf Müller sprach von einer "heftigen Diskussion" und unterschiedlichen
Meinungen über den Handlungsbedarf.

Aus diesem Gutachten geht hervor, dass der  Bundesbeitrag zu den Pensionen von heuer 2,5 Prozent des BIP auf 4,8 Prozent im Jahr 2060 steigen soll. Müller betonte aber trotzdem, dass sich aus den Daten
kein Anlass für "Horror", der die Finanzierung der Pensionen gefährden würde, ablesen lasse. Er verwies darauf, dass man die Probleme seit über 20 Jahren kenne und schon verschiedene Reformschritte gesetzt habe, die "nicht ganz wirkungslos" seien. So steige etwa die Zahl der über 65-jährigen um 70 Prozent, die Ausgaben bis 2060 allerdings nur um 33 Prozent. Im Vergleich zum
vorjährigen Gutachten sei auch eine Verbesserung eingetreten, damals sei man noch von einer Steigerung der Bundesmittel auf 5,5 Prozent bis 2060 ausgegangen, jetzt von 5,2 Prozent. Trotzdem könne man sich
aber nicht zurücklehnen.

Müller sieht in dem Langfrist-Gutachten nicht unbedingt eine Handlungsanleitung, sondern eher nur eine Orientierungshilfe für die Politik. Hauptdiskussionspunkt in der Kommission sei die unterschiedliche Bewertung der Unsicherheitsfaktoren, wie etwa der Wirtschaftsentwicklung, gewesen.

Der Kommissionsvorsitzende verwies darauf, dass die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretene Pensionsreform noch nicht ihre volle Wirkung erreicht habe. Er geht davon aus, dass das Pensionsantrittsalter noch weiter steigen wird. Die budgetären Auswirkungen werde man aber erst sehen, wenn auch Personen, die derzeit Rehabilitationsgeld
beziehen in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Grundsätzlich betonte er die Bedeutung der Erwerbstätigkeit, wenn diese nicht steige wandere das Geld von einem Budgettopf in den anderen.

Begrüßen würde es der Kommissions-Vorsitzende, wenn auch die Beamtenpensionen und die Pensionskassen in dem Langfrist- Gutachten berücksichtigt würden. Er verwies darauf, dass sich vor allem das Finanzministerium gegen eine solche Einbeziehung wende, da die Zahl
der Beamten immer geringer werde sinke auch die Zahl der
Beamtenpensionen. Betrachte man die gesetzliche Pensionsversicherung gemeinsam mit den Beamtenpensionen, dann betrage der Mehraufwand
insgesamt bis 2060 weniger als 1,5 Prozent des BIP. Deshalb kann man nach Ansicht Müllers im Prinzip nicht sagen, dass die Finanzierbarkeit gefährdet wäre.

Zu der von der ÖVP geforderten Pensionsautomatik wollte Müller als Kommissions-Vorsitzender keine Meinung abgeben, als Privatmann zeigte er sich aber skeptisch. Er verwies darauf, dass die Lebenserwartung auch davon abhänge, ob man arm oder reich sei. Außerdem setze eine automatische Erhöhung des Pensionsalters auch eine entsprechende Beschäftigung voraus.