Das sogenannte Langfrist-Gutachten wirft einen Blick auf die vermutete Pensionsentwicklung bis zum Jahr 2060 auf Basis von Daten der Statistik Austria und der großen Wirtschaftsforschungsinstitute. Betrachtet man dabei den Bundesbeitrag, also quasi die Ausfallshaftung des Staats für jene Pensionsteile, die nicht durch Beiträge oder ähnliches gedeckt sind, kommt man 2014 auf eine Summe von 8,17 Mrd. Euro bzw. 2,5 Prozent des BIP. 2060 wird man laut Prognose schon 31,77 Milliarden erreichen bzw. 4,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Die höchste Belastung wird zwischen 2047 und 2052 mit 5,3 Prozent des BIP erwartet. Über die ganze Prognoseperiode hinweg ergibt sich ein durchschnittlicher Bundesbeitrag von vier Prozent.

Noch höher sind die Zahlen, wenn man die sogenannten Bundesmittel ansieht, wo auch noch beispielsweise Zuschüsse für Teilversicherte integriert sind. Da steigen die Aufwendungen von 2,9 Prozent des BIP auf sogar 5,2 im Jahr 2060. Kleiner Trost: dieser Wert ist im Vergleich zum letzten Gutachten aus dem Vorjahr eine Verbesserung um 0,3 Prozentpunkte.

Dass es überhaupt zu einem so starken Anstieg der Kosten bis 2060 kommt, ist der höheren Lebenserwartung geschuldet. Diese steigt bei den Männern um rund 4,6 Jahre, bei Frauen um 4,1 Jahre. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2060 auf 1.000 Erwerbstätige schon 856 Pensionisten kommen. Derzeit sind es 626. So wird angenommen, dass im Jahr 2060 bereits 3,35 Millionen Pensionsleistungen ausgezahlt werden. Gegenwärtig sind es 2,32 Millionen.

Dies kann auch die erwartete höhere Erwerbsbeteiligung der Älteren, die für den Bereich 55 bis 64 Jahre von 44,2 auf knapp 66 Prozent steigen soll, nicht kompensieren. Eine noch größere Belastung durch die Pensionskosten soll ein positiver Wanderungssaldo (also mehr Zu- als Abwanderung) verhindern. In der Studie wird von einem durchschnittlichen Plus von knapp 28.000 Personen ausgegangen.

Neben dem Langfrist-Gutachten wurde noch ein zweites Gutachten erstellt, das sich nur mit der Entwicklung der kommenden fünf Jahre beschäftigt, das sogenannte Mittelfrist-Gutachten. Dieses zeigt, dass schon in nächster Zeit trotz der von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) eingeleiteten Maßnahmen wie Einschränkung der Hacklerregelung oder Umwandlung der Invaliditätspension in ein Reha-Geld die Aufwendungen gehörig wachsen.

So steigen die Bundesmittel in Prozent des BIP von 3,1 Prozent im Jahr 2013 auf 3,5 bzw. 3,6 Prozent in den Jahren 2018 bzw. 2019. Freilich ist dieser Anstieg nur unwesentlich höher als in der Periode 2007 bis 2013. Zudem hat sich die Prognose im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Gedeckt werden durch die Bundesmittel übrigens 2013 26 Prozent der Gesamtaufwendungen. 2019 werden es dann schon fast 29 Prozent sein.

Das Gutachten zeige, dass die gesetzten Maßnahmen wirken, sagte Hundstorfer am Freitag. Zusätzliche Maßnahmen wie das Bonus/Malus-System würden eine "weitere Abflachung" bringen. Hundstorfer verwies zudem darauf, dass der Anstieg der Kosten für die Beamtenpensionen in der aktuellen Rechnung noch nicht enthalten ist. Inklusive Beamten sei der Anstieg der Kosten jedoch viel flacher. Dies deshalb, weil die teuren Beamtenpensionen wegen des Pragmatisierungsstopps wegfallen und auch im öffentlichen Dienst größtenteils nur noch ASVG-Pensionen möglich sind, wie Hundstorfer betont.