Bei der Definition von TERRORISMUS soll die Türkei den bisher recht weit ausgelegten Begriff so umgestalten, dass er auch tatsächlich der Verfolgung von Terroristen dient und nicht zum Vorgehen gegen politische Gegner oder unliebsame Journalisten missbraucht werden kann. In der derzeitigen Form könnte es zu einer ernsthaften Einschränkung von Grundrechten kommen.

Ankara soll auch Vorgaben des Straßburger Europarats zum KAMPF GEGEN KORRUPTION umsetzen. Dabei geht es unter anderem um Vorgaben zur Parteienfinanzierung und zur Unabhängigkeit der Justiz.

Die EU und die Türkei kooperieren bereits eingeschränkt bei AUSLIEFERUNGEN. Ein großes Problem ist unter anderem noch, dass Ankara in dem Bereich bisher nicht mit Zypern zusammenarbeitet. Auch bei der Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten haperte es zuletzt noch. 2014 und 2015 wurden türkischen Statistiken zufolge 49 Auslieferungsanträge aus EU-Ländern gestellt, ein Großteil davon wurde noch nicht abschließend bearbeitet.

Zur ZUSAMMENARBEIT MIT DER EU-POLIZEIBEHÖRDE EUROPOL soll noch ein Abkommen zwischen der EU und der Türkei fixiert werden. Dafür muss Ankara seine Datenschutzbestimmungen in Einklang mit EU-Standards bringen.

Um wie gefordert die unabhängige Arbeit der DATENSCHUTZBEHÖRDEN zu garantieren, muss die Türkei zudem noch ein bestehendes Gesetz nachbessern.

Geplante Sonderregelungen:

BIOMETRISCHE PÄSSE haben einen Speicherchip für persönliche Daten. Solche Reisedokumente stellt die Türkei derzeit nicht aus. Die EU verlangt für die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum allerdings die Vorlage eines biometrischen Passes mit Foto und Fingerabdruck. Deshalb soll die Türkei zunächst eine provisorische Variante einführen. Um die 10.000 Exemplare können die türkischen Behörden pro Tag ausstellen, schätzt man in Brüssel. Ab Oktober sollen die biometrischen Pässe dann in vollem Umfang EU-Standards entsprechen.

Am 1. Juni soll das RÜCKNAHMEABKOMMEN, mit dessen Hilfe die EU türkische Bürger und andere Reisende aus der Türkei unkompliziert dorthin zurückschicken kann, ohne Einschränkungen gelten. Bisher wird es nur in Teilen angewandt. Ob alles funktioniert, kann die EU-Kommission erst beurteilen, wenn das Abkommen voll umgesetzt wird.