Griechenland habe "noch einige Mängel" beim Außengrenzschutz, "die behoben werden müssen", sagte die Sprecherin. Es wäre jetzt der Zeitpunkt, dies zu tun. Ziel der EU-Kommission bleibe die Aufhebung aller Binnengrenzkontrollen im November.

Nach Medienberichten will die EU-Kommission an diesem Mittwoch eine Mitteilung vorlegen, die Deutschland und Österreich ab Mitte Mai als Rechtfertigung für die Fortsetzung der Grenzkontrollen dienen könnte. Die EU-Kommission hatte zuletzt allerdings Österreich mehrfach wegen des Grenzmanagements am Brenner gemahnt. Die EU-Behörde überprüft, ob die von Österreich ergriffenen Grenzschutzmaßnahmen am Brenner verhältnismäßig und notwendig sind.

Der entsprechende Artikel 29 im Schengen-Kodex (ehemals Artikel 26) lautet: "Im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen aufgrund anhaltender schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen (...) das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist, und soweit diese Umstände eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen oder in Teilen dieses Raums darstellen, können die Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen (...) für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten wieder einführen."

Dieser sechsmonatige Zeitraum kann höchstens dreimal um einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Monaten verlängert werden, "wenn diese außergewöhnlichen Umstände bestehen bleiben", heißt es in der Verordnung. Somit ergibt sich, dass Deutschland und Österreich ihre Grenzkontrollen maximal bis zum Mai 2018 fortsetzen könnten.

Deutschland hatte im Zuge der Flüchtlingskrise Mitte September Grenzkontrollen zu Österreich eingeführt. Österreich folgte kurz darauf mit Kontrollen an seiner Südgrenze. Sie konnten allerdings noch auf einer anderen Rechtsgrundlage im Schengen-Kodex eingeführt werden. Für die Verlängerung wäre Artikel 29 die einzige Möglichkeit.