Europarechtler Walter Obwexer kann die Vorhaltungen der EU-Kommission bezüglich Österreichs Flüchtlingsmaßnahmen nicht nachvollziehen. Auf Anfrage der APA meinte der Professor an der Uni Innsbruck, grosso modo gingen die Vorwürfe ins Leere.

Wenn die Kommission argumentiere, dass Österreich gemäß Menschenrechtskonvention, Grundrechte-Charta und Genfer Konvention Asylanträge anzunehmen habe, sei das falsch. Denn diese Bestimmungen würden kein Recht auf Asyl geben sondern nur darauf, nicht in einen unsicheren Staat zurückgeschoben zu werden. Da Slowenien dies aber nicht sei, bestehe keine Verletzung der genannten Bestimmungen.

Was für Österreich gilt, gilt auch für die anderen

Auch dass Österreich verpflichtet sei, gestellte Anträge zu behandeln, stimme nur eingeschränkt. Denn wenn der Flüchtling aus Slowenien komme, sei das Nachbarland laut Dublin-Vereinbarung zuständig, den Antrag auf Zulässigkeit zu prüfen.

Ebenfalls keine Zustimmung Obwexers gibt es zur Argumentation der Kommission, dass Österreich Flüchtlinge nicht in das Land deren Wahl weiterreisen lassen dürfe. Wenn dem so sei, hätten die Flüchtlinge auch gar nicht durch Kroatien und Slowenien bis Österreich reisen dürfen. Dass Österreich die Asylsuchenden weiter durchlasse, werde hierzulande mit der Berufung auf humanitäre Gründe argumentiert. Dies sei seiner Meinung nach zutreffend, so Obwexer, der einer jener beiden Experten ist, die für die Regierung bis Mitte März die Zulässigkeit von "Richtwerten" für die Zulassung von Asylanträgen klären sollen.