So soll das russische Verfassungsgericht künftig Urteile wie jenes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Entschädigung ehemaliger Aktionäre des Erdölkonzerns Yukos zurückweisen können.

"Dieses Gesetz soll es der Regierung erlauben, ihre Rechte durchzusetzen, falls die Entscheidung einer internationalen Instanz den nationalen Interessen widerspricht", sagte der Abgeordnete Wjatscheslaw Lisakow von der Regierungspartei Vereintes Russland. Bei der Abstimmung sprachen sich 434 von 438 Abgeordneten für die Neuregelung aus.

Als einer der wenigen Abgeordneten, die gegen die Neuregelung stimmten, sagte Dmitri Gudkow, das Gesetz eröffne die Möglichkeit, alle internationalen Richtersprüche infrage zu stellen, nicht nur die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das internationale Schiedsgericht im niederländischen Den Haag verurteilte Moskau 2014, den ehemaligen Yukos-Aktionären Entschädigungen von insgesamt 50 Milliarden Dollar (rund 37 Milliarden Euro) zu zahlen. Yukos war 2014 in einem undurchsichtigen Auktionsverfahren an russische Staatsunternehmen um den Energiekonzern Rosneft verkauft worden.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte nach dem Richterspruch aus Den Haag gesagt, Moskau werde "seine Interessen verteidigen". Das am Dienstag angenommene Gesetz muss noch durch zwei weitere parlamentarische Lesungen gehen und wird erst wirksam, wenn Putin es unterzeichnet.

Dorn im Auge

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Moskau schon seit langem ein Dorn im Auge. Bis 2014 wandten sich fast 130.000 russische Bürger mit Beschwerden über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen an den Straßburger Gerichtshof. Von 1600 angenommen Klagen wurden 1500 zugunsten der Kläger entschieden.