Bourayou kündigte an, gegen das Urteil vor das Kassationsgericht zu ziehen, da die Militärjustiz in Algerien keine Berufung zulässt. Zudem seien mildernde Umstände wie etwa das Alter und der Gesundheitszustand seines Mandanten sowie dessen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus seien nicht berücksichtigt worden.

Der Prozess war auf Antrag der Staatsanwalt hinter verschlossenen Türen zu Ende gegangen, Journalisten wurden während der gesamten Verhandlung nicht in den Gerichtssaal gelassen. Auch Einzelheiten des Urteils des Richtergremiums aus einem zivilen und zwei Militärrichtern wurden nicht veröffentlicht.

General Hassan hatte den Anti-Terror-Kampf der algerischen Armee gegen islamistische Gruppen fast 20 Jahre lang angeführt. Dabei war er auch wichtiger Ansprechpartner für ausländische Geheimdienste. Ein Militärrichter ordnete Ende 2013 an, General Hassan zwangsweise in den Ruhestand zu versetzen und unter Aufsicht zu stellen.

Beobachter werteten dies als Versuch von Staatschef Abdelaziz Bouteflika, seine Kontrolle über die Geheimdienste zu festigen, die in Algerien als "Parallelstaat" betrachtet werden. Im September setzte Bouteflika auch General Mohamed Mediene ab, bekannt als General Toufik, der ein Vierteljahrhundert an der Spitze des mächtigen Geheimdienstes DRS gestanden war.

In einer von algerischen Zeitungen abgedruckten Stellungnahme erklärten General Hassans Anwälte am Donnerstag, ihr Mandant sei ein "Kollateral-Opfer des erbitterten Krieges zwischen den Clans, der auf hoher Ebene der Politik geführt" werde. General Hassan habe "das Land vor den Gefahren des Terrorismus bewahrt".