Laut dem Gesetz, für das am Donnerstag 229 von 324 anwesenden Volksvertretern stimmten, werden ab 2016 jährlich eine Summe von derzeit 442 Millionen Hrywnja (18,4 Millionen Euro) auf die derzeit im Parlament vertretenen Parteien verteilt. Ab den nächsten Parlamentswahlen sollen auch jene Parteien zum Zug kommen, die bei landesweiten Wahlen an der Fünf-Prozent-Hürde und damit am Einzug in das Parlament scheitern, jedoch mehr als zwei Prozent der Stimmen erhalten.

Gleichzeitig verpflichtet die neue Bestimmung zu einer weitgehenden Offenlegung der Parteifinanzen, sie beschränkt jährliche Parteispenden von ukrainischen Staatsbürgern auf 550.000 Hrywnja (23.000 Euro) und ukrainischen Firmen auf 1.100.000 Hrywnja (46.000 Euro). Parteispenden von Ausländern, ausländischen Rechtspersonen sowie Firmen in ukrainischem Staatsbesitz sind in Hinkunft gänzlich verboten. Für Verstöße, unter anderem für die Umgehung dieser Beschränkungen, sind Geldstrafen sowie Verbote vorgesehen, öffentliche Funktionen im Laufe von bis zu drei Jahren auszuüben.

"Dieses Gesetz wird die politischen Parteien von Oligarchen befreien", sagte am Donnerstag Parlamentsvizepräsident Andrij Parubij von der "Volksfront"-Partei. Das neue Gesetz steht zudem im Zusammenhang mit Verhandlungen zwischen der Ukraine und EU über eine Visaliberalisierung: In einer Pressemitteilung vor Beschlussfassung hatte die Delegation der Europäischen Union in Kiew das Parteiengesetz explizit als eine der Bedingungen dafür genannt.