Wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus dem Rostocker Rathaus (Mecklenburg-Vorpommern) erfuhr, haben das 14-jährige Mädchen und ihr Vater zunächst eine bis März 2016 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Erlaubnis werde halbjährlich überprüft.

Es sei davon auszugehen, dass die Behörden bei den kommenden Prüfungen zu keinem anderen Ergebnis kommen werden. Die endgültige Klärung erfolge spätestens zum März 2017. In den Amtsstuben herrsche Optimismus, dass am Ende eine gesicherte Existenz für Reem und ihre Familie in Deutschland stehen werde, hieß es.

Für die Mutter und den jüngeren Bruder Reems würden derzeit noch weitere Dokumente aus dem Libanon benötigt. Die beiden seien jedoch durch die vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Reem und ihren Vater vor einer Abschiebung geschützt.

Merkel hatte das Mädchen im Juli in einer Rostocker Schule bei einer "Bürgerdialog"-Veranstaltung der Regierung getroffen. Die Schülerin Reem berichtete dort über die Belastungen während eines Asylverfahrens - und über die Angst vor einer drohenden Abschiebung.

Die Kanzlerin hatte bei dem Treffen Verständnis geäußert, aber auf die deutschen Gesetze verwiesen - und darauf, dass Deutschland nicht alle Menschen aufnehmen könne, die sich hier ein besseres Leben erhofften. Daraufhin war das Mädchen in Tränen ausgebrochen.