Das Verbot hatte bereits einige Gericht beschäftigt. Am Donnerstagabend hatte das Landratsamt ein Versammlungsverbot erlassen: Davon betroffen waren nicht nur geplante fremdenfeindliche Aufmärsche, sondern auch ein für Freitag geplantes "Willkommensfest" für Flüchtlinge. Als Grund nannte das Landratsamt Personalknappheit bei der Polizei.

Das Dresdner Verwaltungsgericht erklärte dieses Versammlungsverbot dann am Freitagmittag für rechtswidrig. Am Freitagabend entschied allerdings das sächsische Oberverwaltungsgericht, dass das Versammlungsverbot doch teilweise in Kraft bleiben könne: Das "Willkommensfest" sei erlaubt, andere geplante Veranstaltungen seien verboten.

Dieses Urteil hoben die Karlsruher Richter nun auf. Sie setzten den Spruch des Dresdner Verwaltungsgerichts wieder in Kraft, wonach das Versammlungsverbot rechtswidrig sei. In der sächsichen Kleinstadt war es um ein Flüchtlingsheim zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen gekommen.