Der Gründer der rechtsextremen Front National (FN) in Frankreich, Jean-Marie Le Pen, hat im Machtkampf mit seiner Tochter und FN-Chefin Marine eine Niederlage einstecken müssen: 94 Prozent der FN-Mitglieder votierten in einer Befragung für die neuen Statuten ihrer Partei, die auch die Abschaffung seiner Ehrenpräsidentschaft vorsehen, wie die Partei am Mittwoch mitteilte.

Kein Rückhalt

Einen Tag zuvor hatte es aber ein Berufungsgericht für unzulässig erklärt, Jean-Marie Le Pen den Ehrenvorsitz über eine schriftliche Mitgliederbefragung zu entziehen. Die rechtsextreme Partei erklärte zum Ausgang der Abstimmung, dass Jean-Marie Le Pen beim Parteivolk nun keinen politischen Rückhalt mehr für seine Stellung habe.

"Jean-Marie Le Pen verliert heute angesichts der unanfechtbaren Entscheidung der Basis der Front National jegliche politische Legitimität, Ehrenpräsident zu bleiben", hieß es in einer FN-Erklärung. Es sei "weder achtbar, noch vernünftig", sich über juristische Winkelzüge festzubeißen.

Votum

An der Abstimmung hatten sich laut FN mehr als 28.000 der 51.500 Mitglieder oder rund 54 Prozent beteiligt. 94,08 Prozent der am Mittwoch ausgezählten Stimmen waren demnach für die Änderung der Statuten. Jean-Marie Le Pen hatte seine Anhänger zur Enthaltung bei dem Votum aufgerufen.

Die FN-Vorsitzende Marine Le Pen will ihrem Vater den Ehrenvorsitz entziehen, nachdem dieser Anfang April erneut die NS-Gaskammern als "Detail" des Zweiten Weltkriegs bezeichnet hatte. Mit seinen wiederholten antisemitischen und rassistischen Äußerungen torpediert Jean-Marie Le Pen den Kurs seiner Tochter, der FN ein respektableres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen.

Doch der Parteigründer setzte sich juristisch erfolgreich gegen den Entzug der Ehrenmitgliedschaft via Mitgliederbefragung zur Wehr. Ein Gericht urteilte schon Anfang Juli, dass zur Änderung der Parteistatuten ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden müsste. Um ihren Vater politisch kaltzustellen, hatte Marine Le Pen auch dessen Parteimitgliedschaft auf Eis legen lassen. Diese Maßnahme wurde aber ebenfalls von einem Gericht gekippt.