Der 47-Jährige zählt zu den konservativeren Bewerbern im republikanischen Feld, in Umfragen liegt er derzeit in der Spitzengruppe. Walker hatte seinen traditionell linksliberalen Bundesstaat in den vergangenen Jahren umgekrempelt. Der Gouverneur strich staatliche Programme, senkte die Steuern und verschärfte die Abtreibungsgesetze. Landesweit bekannt machte ihn aber vor allem sein Kampf gegen die Gewerkschaften, deren Rechte er stark einschränkte. Walker setzte die umstrittenen Reformen trotz Massenprotesten durch und überstand ein von seinen Gegnern angestrengtes Abwahlverfahren.

Bei den Republikanern zeichnet sich ein harter Kampf um die Nominierung ab. Als aussichtsreichster Bewerber gilt Jeb Bush, der Mitte Juni offiziell in das Rennen eingestiegen war. Der frühere Gouverneur von Florida ist der Bruder von Ex-Präsident George W. Bush und Sohn von Ex-Präsident George H.W. Bush. Zu den weiteren Konkurrenten gehören unter anderen die Senatoren Marco Rubio, Ted Cruz und Rand Paul. Erwartet wird zudem die Bewerbung von Ohios Gouverneur John Kasich.

Bei den Demokraten hat die frühere Außenministerin und First Lady Hillary Clinton einen klaren Favoritenstatus. Ihre innerparteilichen Gegner sind der Senator Bernie Sanders, der ehemalige Gouverneur von Maryland, Martin O'Malley, und der frühere Senator und Ex-Gouverneur von Rhode Island, Lincoln Chafee. Am Donnerstag erklärte auch der frühere Senator von Virginia, Jim Webb, seine Präsidentschaftsbewerbung.

Webb hatte schon im vergangenen November Interesse bekundet. "Nach vielen Monaten voller Gedanken, Überlegungen und Diskussionen habe ich mich entschlossen, die Präsidentschaft der Vereinigten Staaten anzustreben", schrieb der 69-Jährige nun auf seiner Facebook-Seite. Der Vietnam-Veteran und Kriegsgegner ist wie die anderen Clinton-Herausforderer in Umfragen aber abgeschlagen.

Die Vorwahlen beider Parteien beginnen Anfang kommenden Jahres, gekürt werden die Kandidaten auf Parteitagen im Sommer 2016. Präsident Barack Obama darf bei der Wahl im November 2016 nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten.