Bei der Zerstörung des Hauptflottenstützpunktes in Hodeida im Bürgerkriegsland wurden mindestens 20 Menschen getötet. Durch Luftangriffe und Beschuss durch Kriegsschiffe der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition sei der Hafen an der Westküste des Landes am Mittwoch dem Erdboden gleich gemacht worden, sagte ein Vertreter der jemenitischen Streitkräfte. Mehr als 20 Seeleute und schiitische Houthi-Rebellen seien bei dem Angriff getötet worden.

Die vom Iran unterstützten Houthi-Rebellen haben im September die im Norden gelegene Hauptstadt eingenommen und sind rasch nach Süden vorgerückt. Seit mehr als zwei Monaten bombardiert die Allianz sunnitischer Staaten Stellungen der Houthi, um dem ins Exil geflohenen Präsidenten Abd-Rabbu Mansur Hadi wieder zur Macht zu verhelfen. Saudi-Arabien befürchtet, dass sein Erzrivale Iran durch einen Sieg der Houthis im Jemen auf der Arabischen Halbinsel Fuß fassen könnte.

Durch den Angriff auf Hodeida seien die Hafenanlagen schwer beschädigt und zwei Kriegsschiffe teilweise zerstört worden, berichtete ein Behördenvertreter einer Nachrichtenagentur in einem Telefonat. Fünf Kanonenboote hätten die Verwaltungsgebäude auf dem Militärstützpunkt beschossen. Die Stadt Hodeida und das dortige Militär sind mit den Houthi-Rebellen verbündet.

Auch im Grenzgebiet zwischen dem Jemen und Saudi-Arabien flog die Allianz Angriffe auf Houthi-Rebellen. Augenzeugen berichteten von mindestens 30 Toten, die meisten von ihnen seien Zivilisten. Der Angriff habe offenbar Houthi-Milizen gegolten, die saudi-arabische Grenzposten unter Beschuss genommen hätten. Allerdings hätten die Bomben die Rebellen verfehlt und stattdessen Zivilisten getroffen.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage einer jemenitischen Familie gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, die Nutzung der US-Militärbasis Ramstein für Einsätze von Kampfdrohnen im Jemen zu unterbinden. "Die Kammer ist der Auffassung, dass die Klage mit dem Hauptantrag zulässig aber in der Sache unbegründet ist", begründete die Vorsitzende Richterin Hildegund Caspari-Wierzoch die Entscheidung der 3. Kammer.

Die drei Kläger aus der Region Hadramut im Osten des Jemens verloren nach eigenen Angaben bei einem Drohnenangriff am 29. August 2012 im Dorf Khashamir zwei Verwandte und berufen sich in ihrer Klage auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie gehen davon aus, dass US-Drohnenangriffe in Jemen von Ramstein aus unterstützt werden. Im Jemen haben die USA wiederholt Kämpfer der Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel (AKAP) mit Drohnen angegriffen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass bei den Kämpfen im Jemen bisher knapp 2.000 Menschen getötet und 8.000 verletzt worden sind, darunter auch Hunderte Frauen und Kinder. UN-Friedensgespräche, die eigentlich am Donnerstag starten sollten, waren am Dienstag von den Vereinten Nationen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Generalsekretär Ban Ki-moon hatte vor einer Woche zu den Friedensgesprächen nach Genf geladen, die Exilregierung hatte aber gleich Bedingungen gestellt. Auch vonseiten der Rebellen gab es Vorbehalte.