Das für Texas zuständige Berufungsgericht bestätigte am Dienstag (Ortszeit) die Entscheidung von Richter Andrew Hanen vom Bundesgericht in Brownsville. Gegen Obamas im November angekündigte Neuausrichtung der Einwanderungspolitik hatten Texas und 25 andere Bundesstaaten Klage eingereicht. Sie werfen dem Präsidenten vor, mit den am Kongress vorbei erlassenen Exekutivanordnungen seine Machtbefugnisse überschritten zu haben. Außerdem beschweren sie sich über die Kosten, die ihnen durch die Reform entstehen.

Obamas Reform sieht vor, dass fast die Hälfte der mehr als elf Millionen illegalen Einwanderer in den USA ein vorläufiges Bleiberecht erhalten soll. Kern des Vorhabens ist, dass Eltern von Kindern mit US-Staatsbürgerschaft oder legalem Aufenthaltsstatus, die sich seit mindestens fünf Jahren in den USA aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Außerdem soll der Abschiebestopp für Einwanderer ohne gültige Papiere ausgeweitet werden, die als Kinder und Jugendliche auf illegalem Weg in die USA kamen.

Seit Jahren bemüht sich Obama um eine Reform des Einwanderungswesens, die Initiativen seiner Demokraten im Kongress scheiterten aber am Widerstand der Republikaner. Daher griff der Präsident im vergangenen Herbst zu dem umstrittenen Mittel der Exekutivanordnung, um eine Reform auf den Weg zu bringen. Die Republikaner, die seit Jahresbeginn über eine Mehrheit im Senat und im Repräsentantenhaus verfügen, lehnen die Pläne als "Amnestie" für illegale Einwanderer vehement ab.