Ab sofort können die Palästinenser nun dem Gerichtshof in Den Haag Fälle vorlegen, in denen auf ihrem Territorium Verstöße gegen das Völkerstrafrecht begangen wurden. Ihre Absicht ist es, Verfahren gegen Verantwortliche in Israel in Gang zu setzen.

Dabei geht es gegenwärtig vor allem um den Gaza-Krieg im vergangenen Sommer, aber auch um die Folgen der seit 1967 andauernden Besiedlung des besetzten Westjordanlands durch Israel. Ermittlungen könnten sich nun aber auch gegen extremistische Palästinenser richten, die israelische Zivilisten mit Raketen beschießen. Das Beitrittsgesuch der Palästinenserführung war schon Anfang Jänner angenommen worden; bis zum formellen Vollzug musste aber noch eine satzungsgemäße Frist eingehalten werden.

Die Zuständigkeit des Mitte 2002 gebildeten Internationalen Strafgerichtshofs ist beschränkt auf schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit seiner Gründung begangen wurden. Auch wird der IStGH nur aktiv, wenn die nationale Gerichtsbarkeit nicht fähig oder willens ist, die Strafverfolgung selbst zu garantieren.

Saeb Erekat, Chef des Gremiums, das für die Palästinenserführung die Verfahren in Den Haag vorbereitet, sprach nach dem Vollzug der Aufnahme Palästinas in den IStGH von einem "historischen Tag im Kampf für Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden für unser Volk und alle in der Welt, die sich nach Gerechtigkeit sehnen". Dies sei Gelegenheit, "erneut alle Nationen aufzurufen, den Staat Palästina in den Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als seiner Hauptstadt anzuerkennen".