Die EU-Kommission hat am Donnerstag die zweite Stufe eines Vertragsverletzungverfahrens gegen Bulgarien, Litauen, Slowakei und Ungarn eröffnet. Diese Staaten hatten den Erwerb von landwirtschaftlichem Boden für Ausländer eingeschränkt, was gegen die EU-Regeln des freien Kapitalverkehrs und der Freizügigkeit verstoßen dürfte. In dieser Stufe des Verfahrens haben die betroffenen EU-Staaten zwei Monate Zeit zur Stellungnahme.

Viele Österreicher sind in den letzten Monaten in Ungarn praktisch enteignet worden. Ihre Verträge mit ungarischen Grundbesitzern, Land praktisch zu erwerben, wurden von magyarischen Gerichten aufgrund eines 2013 beschlossenen Gesetzes für nichtig erklärt. Das Motiv: Ungarischer Boden müsse in ungarischen Händen bleiben. Mit dem Gesetz wurden nicht nur größere Agrarflächen quasi enteignet, sondern auch kleine Gärten und Wochenendhäuser etwa am Plattensee, die nachträglich als landwirtschaftliche Flächen deklariert wurden. Zahlreiche Österreicher musste ihre Immobilien aufgeben, in die sie zum Teil beträchtliche Investitionen gesteckt hatten.

Österreich hatte erreicht, dass die EU-Kommission diese Gesetze überprüft. Das Ergebnis ist das jetzt eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren.

JOHANNES KÜBECK