Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen mit großer Mehrheit gebilligt. Die Koalition aus SPD, CDU und CSU stimmte dafür, die Opposition aus Grünen und Linkspartei enthielt sich - es gab keine Gegenstimme. Das Thema lässt die Abgeordneten noch einmal kontrovers diskutieren. Familienministerin Schwesig spricht von einem "historischen Schritt". Die Opposition sieht Deutschland mit der Regelung im Hintertreffen.

Zum Auftakt der Debatte über die Frauenquote sagte die zuständige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), Frauen würden häufig schlechter bezahlt und kämen trotz guter Qualifikation nicht in den Führungsetagen an. Frauen müssten da präsent sein, wo über die Löhne entschieden werde. Die Einführung der Frauenquote in den Aufsichtsräten großer Unternehmen sei daher ein "historischer Schritt".

In Zukunft würden Frauen in Führungspositionen ebenso normal sein wie die Tatsache, dass Frauen an Wahlen teilnehmen. Das Gesetz wirke für Millionen Frauen. Es sei ein starkes Signal an die Gesellschaft, aber der Weg bis zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen sei noch lang. Dazu müssten die modernen Männer mitgenommen werden, so die Ministerin.

"Meilenstein" zur Gleichberechtigung

Vor der Bundestagsentscheidung hat Bundesjustizminister Heiko Maas das Vorhaben als Meilenstein für die Gleichberechtigung gelobt. "Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts", sagte der SPD-Politiker.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab kommenden Jahr in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, in denen die Arbeitnehmerseite voll mitbestimmungsberechtigt ist, eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten soll. Das betrifft gut 100 Großunternehmen. Den Grünen gehen diese Pläne nicht weit genug: In einem weitergehenden Gesetzentwurf fordern sie eine Quote von 40 Prozent. Die Linke will sogar 50 Prozent Frauen in Führungsgremien festschreiben. Der Entwurf der Regierung stand bis zuletzt in der Kritik; auch verfassungsrechtliche Bedenken waren geäußert worden.

Kritik im Vorfeld

Bis zuletzt hatte es Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Regierungsentwurf gegeben. Dabei ging es vor allem um die ebenfalls geplante Umsetzung im öffentlichen Dienst und eine dort vorgesehene Männerquote etwa bei Erziehern und Grundschullehrern.

Das Bundesjustizministerium hatte im Januar unter Berufung auf Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mitgeteilt, dass die Frauenquote in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen Deutschlands zurzeit bei 18,4 Prozent liege, in den Vorständen nur bei 5,4 Prozent.