Die Kommission in Brüssel hatte im Jahr 2013 das EU-Gericht in Luxemburg um ein Gutachten zu dem geplanten Beitritt gebeten. Der Beitritt war eigentlich für dieses Jahr erwartet worden. Das weitere Vorgehen der EU ist nun offen.

Bisher handelt es sich bei dem Europäischen Gerichtshof (EGMR) und der EU um zwei getrennte Institutionen. Die Europäische Union besteht aus einem komplexen Institutionengefüge - darunter der Kommission in Brüssel, dem Parlament in Straßburg und dem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Parallel dazu gibt es aber auch den Europarat mit Sitz in Straßburg und 47 Mitgliedern - das sind alle EU-Staaten, aber auch Länder wie die Türkei und Russland.

Die EU möchte schon seit längerem der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten, um gewisse Lücken im Grundrechtsschutz für alle EU-Bürger zu schließen. Möglich wäre dann etwa, die EU als einzelner Bürger direkt in Straßburg zu klagen, wenn sie ihre Rechte durch EU-Gesetze verletzt sieht. Bisher sind vor dem EGMR nur Klagen gegen einzelne Mitgliedsstaaten möglich. Auch würden bei einem Beitritt der Europäischen Union Rechtsmeinungen aus der jahrzehntelangen Rechtspraxis des 1959 eingerichteten EGMR in die EU-Rechtsprechung übernommen.

Der EuGH weist in seinem Gutachten allerdings auf eine Reihe rechtlicher Probleme hin. Die EMRK und die Grundrechte-Charta der EU müssten aufeinander abgestimmt werden, um in einigen Bereichen eine mögliche Senkung der Schutzstandards der Charta durch die ältere EMRK zu verhindern. So wie derzeit vorgesehen, wäre der Beitritt nicht mit EU-Recht vereinbar.