Allen werde Unterschlagung öffentlicher Gelder, Ungehorsam, Rechtsbeugung sowie Amtsanmaßung zur Last gelegt, teilte das Gericht mit. Nach einem Veto des Verfassungsgerichts gegen ein in Katalonien geplantes Unabhängigkeitsreferendum hatte die Regierung der Region im Nordosten Spaniens eine alternative Befragung anberaumt, die aber ebenfalls gerichtlich verboten worden war. Diese Abstimmung fand dennoch am 9. November statt. Über zwei Millionen Menschen - mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Katalanen - nahmen teil. Gut 80 Prozent sprachen sich dabei für eine Trennung von Spanien aus.

Die katalanische Regierung strebt nun ein vollwertiges Referendum an. Nach Ansicht Madrids müssten in dieser Frage alle Spanier abstimmen.