Angesichts der frühmorgendlichen Einigung in der Bildungsreform sprach Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) am Dienstag am Rande des Ministerrats davon, dass ein "Durchbruch gelungen" sei.

Gemeinsame Schule in Modellregionen

Einer der umstrittensten Punkte in den Verhandlungen war die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen. Das Ergebnis: Die Bundesländer können Modellregionen einrichten, in denen alle Schüler zwischen zehn und 14 in eine gemeinsame Schule gehen. Dies "kann, muss aber nicht bezirksübergreifend sein", sagte Heinisch-Hosek bei der Präsentation. Einschränkung: Die Gesamtzahl der Standorte in den Modellregionen darf in keinem Bundesland 15 Prozent aller Standorte der jeweiligen Schulart (Volksschule, Sonderschule, NMS, AHS) sowie 15 Prozent aller Schüler der jeweiligen Schulart überschreiten. Dass ganze Bundesländer zur Modellregion werden, ist also nicht möglich. Offenbar müssen die betroffenen Schulen aber nicht zustimmen - außer Privatschulen. Weitere Einschränkung: Der Bund wird die Modellregionen nicht zusätzlich finanzieren, womit keine Mehrkosten entstehen.

Nicht ganz klar ist, ob diese Modellregionen geographischer Natur sind oder ob einfach eine gewisse Anzahl an Gesamtschulen im jeweiligen Bundesland eingerichtet werden. Während Heinisch-Hosek in einem Beispiel von "ungefähr drei Bezirken, in denen nur Gesamtschulen stehen" sprach, bezeichnete Staatssekretär Harald Mahrer die Modellregionen eher als "nicht geographische Verbünde". Geht es aber nach Heinisch-Hosek, müssen in Modellregionen wohnhafte Eltern, die gegen die Gesamtschule sind, ihre Kinder wahrscheinlich in weiter entfernte Schulen schicken. Nach zehn Jahren wird evaluiert, welche Schule - AHS, NMS oder Gesamtschule - die besten Ergebnisse bringt. Das solle dann das Schulmodell der Zukunft sein.

Zudem wird das zweite verpflichtende Kindergartenjahr kommen. Eine "Qualitätsoffensive", allerdings keine Akademisierung soll die Ausbildung in der Kindergartenpädagogik erfahren. Alle Kinder ab dreieinhalb Jahren sollen außerdem regelmäßig getestet werden - das Ganze soll sich "Bildungskompass" nennen. Für Kinder ohne Förderbedarf gibt es eine Ausstiegsmöglichkeit aus dem verpflichtenden Kindergartenjahr.

Bildungsdirektion ähnelt bisherigem Landesschulrat

Der zweite große Streitpunkt in den Verhandlungen war die Verwaltung. Die durch die Bildungsreform geschaffenen neuen Bildungsdirektionen ähneln in ihrer Konstruktion den künftig obsoleten Landesschulräten - vor allem in jenen Ländern, die schon bisher die Pflichtschullehrer mitverwalteten.  Die neuen Bildungsdirektionen werden als "gemeinsame Bund-Länderbehörde" eingerichtet. Der Bildungsdirektor wird ein Bundesbediensteter sein, der auf Vorschlag des Landeshauptmanns bestellt wird.

Derzeit verwalten die Landesschulräte in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Burgenland und der Steiermark neben den AHS- und BMHS-Lehrern ("Bundeslehrer") auch die Pflichtschullehrer ("Landeslehrer") mit. In den anderen Ländern gibt es eigene Schulabteilungen der Landesregierungen für die Pflichtschullehrer. Künftig verwalten die Bildungsdirektionen alle Lehrer inklusive Schulaufsicht und Bundesverwaltungspersonal.

Mächtigere Direktoren

Aufgewertet wird die Rolle der künftig auf fünf Jahre befristet bestellten Direktoren: Sie können entscheiden, welche neuen Lehrer an ihrer Schule eingestellt werden bzw. welche Pädagogen nicht weiter verlängert werden. Außerdem soll jede Schule bis 2020 mit High-Speed-Internet und W-LAN ausgestattet werden.

Aus Gesetzesebene beschlossen sollen die Maßnahmen im Sommer 2016 werden. Die Einteilung der Modellregionen für die Gesamtschule werde laut Mahrer "etwa zwei Jahre dauern" - da wird es dann die ersten Gesamtschul-Regionen geben.

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