DEUTSCHLAND
143 Euro Taschengeld
Anfangsversorgung: Flüchtlinge erhalten kostenlose Mahlzeiten in den Erstaufnahmestellen und 143 Euro im Monat für Grundbedürfnisse. Nach drei Monaten erhöht sich der Betrag auf maximal 216 Euro. Kinder erhalten altersabhängig bis zu 92 Euro.
Arbeitserlaubnis: Nach 15 Monaten sind Asylwerber deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Langzeitversorgung: Nach 15 Monaten oder mit Abschluss des Verfahrens gibt es 400 Euro im Monat zuzüglich Unterstützung für Wohnen und Heizen.

SCHWEDEN
90 Euro Taschengeld
Anfangsversorgung: In Erstaufnahmeeinrichtungen oder staatlichen Unterkünften erhalten Einwanderer neben freier Kost täglich 2,50 Euro. Asylwerber, die privat untergebracht sind und deren Miete vom Staat bezahlt wird, haben Anspruch auf acht Euro pro Tag, denn sie müssen für Essen selbst aufkommen.
Arbeitserlaubnis: Nach Bewilligung des Asylantrags können Einwanderer an einem zweijährigen Integrationsprogramm teilnehmen, das Schwedisch-Unterricht und Arbeitsvermittlung beinhaltet.

FRANKREICH
343 Euro, aber ohne Essen
Anfangsversorgung: Asylwerber haben Anspruch auf einen Platz in einem der etwa 300 Heime und bekommen 11,45 Euro am Tag oder 343,50 Euro im Monat. Vom Geld müssen sie sich Essen kaufen, es gibt aber ein großes Angebot an kostenlosen oder sehr preisgünstigen Essensausgaben bei sogenannten Tafeln.

Gesundheitssystem: Während des laufenden Asylverfahrens ist die Krankenversicherung kostenlos.

Arbeitserlaubnis: In den ersten zwölf Monaten dürfen Asylwerber nicht arbeiten.

ITALIEN
90 Euro Taschengeld
Anfangsversorgung: Staat zahlt 35 Euro täglich pro untergebrachte Person, davon wird der größte Teil für die Versorgung der Menschen in den Einrichtungen verwendet. Jedem steht ein Taschengeld von 2,50 Euro pro Tag zu. In einigen Zentren wird Sprachunterricht angeboten.
Arbeitserlaubnis: Erst nach sechs Monaten oder Bewilligung des Antrags dürfen Einwanderer arbeiten und erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für ein, drei oder fünf Jahre. Geldleistungen und Unterkünfte erhalten sie dann nicht mehr.

POLEN
12 Euro Taschengeld
Anfangsversorgung: in Erstaufnahmeeinrichtungen fünf Euro für Hygieneartikel und zwölf Euro Taschengeld sowie eine einmalige Unterstützung von 33 Euro für Kleidung und Schuhe.
Privatunterkunft: Eine Einzelperson bekommt sechs, eine vierköpfige Familie täglich zwölf Euro für Miete und Essen.

Langzeit: nach Asylbewilligung monatlich 300 Euro für Miete, Essen, Kleidung und Sprachunterricht sowie kostenlose Krankenversicherung, Rechtsbeistand und psychologische Unterstützung für ein Jahr.

ÖSTERREICH
50 Euro Taschengeld
Öffentliche Einrichtungen: 50 Euro im Monat bekommen Flüchtlinge, die in öffentlichen Einrichtungen wohnen. Dazu erhalten sie kostenlos Mahlzeiten oder fünf Euro am Tag, um Essen zu kaufen.
Private Unterkünfte: Menschen in privaten Unterkünften erhalten einen Mietkostenzuschuss von monatlich bis zu 120 Euro pro Person oder 240 Euro pro Familie. Außerdem bekommen sie 210 Euro für Essen und andere Lebenshaltungskosten sowie 100 Euro für jedes Kind, 150 Euro im Jahr für Kleidung und 200 Euro im Jahr für Schulbedarf. Asylwerber werden krankenversichert.

Arbeitserlaubnis: Mit Bewilligung des Asylantrags stellen Behörden Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis aus.