Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat sich am Dienstag negativ über einen Antrag von Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi auf Verkürzung des Sozialdienstes ausgesprochen, den er in einem Altersheim als alternative Strafe zur einjährigen Haft leisten muss, zu der er 2013 wegen Steuerbetrugs verurteilt worden war. Über Berlusconis Antrag hat ein Richter noch das letzte Wort zu sagen.

Berlusconis Anwälte beantragten eine Strafverkürzung von 45 Tagen, doch laut der Mailänder Staatsanwaltschaft gebe es keine Gründe, diese zu genehmigen, berichteten italienische Medien. Die Bewertung der Staatsanwaltschaft ist für den Richter nicht bindend. Berlusconi hatte kürzlich seine politische Rückkehr für den 15. Februar angekündigt. Der Mitte-Rechts-Politiker musste wegen seines hohen Alters nicht ins Gefängnis.