FPÖ, Grüne und NEOS haben eine Verfassungsklage gegen das Hypo-Sondergesetz präsentiert. Der sogenannte Drittelantrag geht an die Parlamentspräsidentschaft. Diese gibt die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter, der sich dann mit dem "Antrag auf Gesetzesprüfung" befasst. Die Parteien wollen so weiter eine Insolvenz der früheren Hypo ermöglichen, die im Verhältnis noch am billigsten käme.

Würde das Hypo-Sondergesetz - oder maßgebliche Teile des Gesetzeskonvoluts - fallen, so die Intention der drei Parteien, müsse sich die Bundesregierung wieder mit einer Insolvenz der nunmehrigen Hypo-Abbaueinheit Heta beschäftigen.

Eine Insolvenz käme günstiger, da dann alle Gläubiger zur Kassa gebeten würden, sind sich FPÖ, Grüne und NEOS einig. Dies aus deren Sicht ganz im Gegensatz zum momentan eingeschlagenen Weg, über einen totalen Schuldenschnitt bei landesbehafteten Nachranganleihen einige Gläubiger ganz zu schneiden und andere gänzlich unangetastet zu lassen. Und einer Insolvenz stehe eben die Abbaueinheit Heta entgegen.

Gleichheitsgrundsatz

Bei diesem Punkt hakt die Beschwerde - die einerseits auf den Schuldenschnitt abzielt und anderseits auf die Hypo-Abbaueinheit Heta selbst - auch zu einem Gutteil ein. Probleme mit der Verhältnismäßigkeit und mit dem Gleichheitsgrundsatz werden geortet. Mit der Erschaffung der Heta über das Gesetz zur Schaffung der Abbaueinheit (GSA) im Rahmen des Hypo-Sondergesetzes werde etwa "eine neue vollkommen abweichende Insolvenzordnung für eine einzelne Bank geschaffen", sagte der Anwalt der FPÖ, NEOS und Grüne berät, Walter Schwartz, am Donnerstag in Wien vor Journalisten. Es werde "alles außer Kraft gesetzt, was an erprobten Standards für Konkurs- und Insolvenzverfahren über Jahrzehnte geschaffen wurde".

Zweiter großer Punkt der Verfassungsbeschwerde ist der Schuldenschnitt. Einerseits handle es sich dabei nur "um einen Tropfen auf dem heißen Stein". Andererseits sei dieser aus einigen Gründen nicht verfassungskonform. Vor allem würden einige Gläubiger voll getroffen und viele andere gänzlich ausgenommen. Weiters gebe es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erlöschungsbestimmung zu den Kärntner Landeshaftungen bei den Nachranganleihen von Bundesseite, so Schwartz.

"Eingriff ins Privateigentum"

"Die unbegründete Ungleichbehandlung verschiedener Gläubiger widerspricht nicht nur unserer Verfassung, sondern ist auch höchst ungerecht", so der freiheitliche Budgetsprecher Elmar Podgorschek unisono mit Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler und NEOS-Pendant Rainer Hable. Hable sprach von einem "unverfrorenen Eingriff ins Privateigentum". Kogler forderte eine "vernünftige und gerechte Lastentragung durch alle Gläubiger". Das Sondergesetz biete nur den Anschein, dass die Regierung handle.

Die oppositionelle Verfassungsklage sei stärker als die zahlreichen ebenso eingebrachten privaten Beschwerden gegen das Hypo-Sondergesetz, betonte Hable. "Umfang und Angriffsrichtung sind viel breiter als es bei privaten Beschwerden sein kann."

Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler wies darauf hin, dass es jetzt noch Spielraum dafür gebe, Gelder im Sinne der Steuerzahler zurückzuholen - "nach dem Serientotalversagen nahezu aller Verantwortungsträger". Das Sondergesetz diene den Regierungsparteien nur dazu, so zu tun, als ob gehandelt werde. Endlich müssten auch die Steuerzahler als Stakeholder im Milliardendesaster mit der früheren Hypo Alpe Adria gesehen werden, nicht nur Investoren.

Insolvenz entlaste Steuerzahler

Einig waren sich die drei Vertreter von Oppositionsparteien auch, dass es sich beim Hypo-Songergesetz nur um eine vermeintliche Budgetentlastung für die Republik und das Land Kärnten handle. Wirkliche Entlastung für die Steuerzahler bringe nur die Insolvenz. Im übrigen handle es sich beim Schuldenschnitt nicht um 890 Mio. Euro, wie dies von Regierungsseite stets betont wurde. Es handle sich nur um 650 Mio. Euro, weil etwa 150 Mio. Euro wegzurechnen seien, die im Portfolio der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stünden - die nicht geschnitten werden kann.

Aber egal welche Summe: Für die drei Parteien ist der Schnitt an sich nicht verfassungskonform und fällt zu klein aus.

Hable wurde übrigens für die ursprüngliche Idee zum Drittelantrag gegen das Hypo-Sondergesetz von Blau und Grün gelobt. Im Gegenzug streute er Kogler und Podgorschek dafür Rosen und äußerte "Freude", dass ihre Parteien mit von der Beschwerdepartie sind. Hable: "Es ist kein selbstverständlicher Schritt, dass ein Gesetz aus dem Parlament heraus mit mehr als einem Drittel der Abgeordneten angefochten wird." Man wolle gemeinsam "den maximalen Steuerzahlerschutz" erreichen, sagte Kogler.

Man hofft darauf, dass "die Reihe an sachlichen Argumenten" in der Beschwerde ab dem Frühsommer vom Verfassungsgerichtshof behandelt werde. Anwalt Schwartz: "Ich sehe gute Chancen, dass das Thema im Juni reinkommt."

Das Hypo-Sondergesetz erklärt auch 800 Millionen Euro der früheren Hypo-Mutter BayernLB für null und nichtig, die diese in die Problembank pumpte, nachdem bereits das erste Mal staatliches Partizipationskapital in die Hypo gesteckt worden war.