Die symbolische Verbrennung von Büchern und anderen Gegenständen einschließlich des Koran fällt in den USA unter die Meinungsfreiheit, die im ersten Zusatz zur Verfassung verankert ist. Darin wird allen US-Bürgern das Recht auf freien Ausdruck ihrer Ansichten garantiert.

Mehrfach hatte sich das Oberste Gericht der USA mit der Frage befassen müssen, wo genau die Grenzen der Meinungsfreiheit zu ziehen sind. Fast immer urteilten die höchsten Richter gegen deren Begrenzung - selbst in solchen Fällen, in denen die Meinungsäußerungen von der Mehrheit der Gesellschaft als anstößig oder verletzend empfunden werden.

Dies war in einem besonders umstrittenen Grundsatzurteil aus dem Jahr 1989 der Fall: Darin stuften die Richter ein Verbot des Verbrennens der US-Flagge als verfassungswidrig ein. Das Urteil empörte viele patriotisch empfindende US-Bürger. In dem von Richter William Brennan verfassten Urteil, das bis heute Gültigkeit hat, heißt es: "Die Regierung darf nicht die Äußerung einer Meinung verbieten, nur weil die Gesellschaft diese Meinung als beleidigend oder unangenehm empfindet." An diesem Grundsatz orientierten sich die Richter auch im Jahr 2003, als sie ein Gesetz aufhoben, das dem rassistischen Ku-Klux-Klan das symbolische Verbrennen christlicher Kreuze verbot.

In Österreich kämen dagegen zwei Rechtsvorschriften in Betracht, um Aktionen wie eine Koran-Verbrennung zu bestrafen: die Paragrafen gegen Verhetzung und gegen die Herabwürdigung religiöser Lehren.