Wird vom Pensionskonto auch ablesbar sein, wann der günstigste Zeitpunkt für den Pensionsantritt ist?

Ja, der Sozialminister rechnet sogar damit, dass durch dieses Konto Anreize für längeres Arbeiten erzeugt werden. Denn für jedes Jahr über den gesetzlichen Antrittszeitpunkt hinaus winken 4,2 bis 5,1 Prozent Plus für die spätere Pension. Dies werde dazu führen, dass die Anspruchsberechtigten "zu rechnen beginnen". Deshalb werde das Pensionskonto ausweisen, wie hoch die Rente für Leute im Alter von 60 bis 65 oder danach sein werde. "Das ist in Wahrheit das Motiv für das Konto", erklärt Hundstorfer. Bereits 2012 sei die Zahl der über 60-Jährigen, die noch arbeiten, um gut 10 Prozent gestiegen.

Für wen gilt die Umstellung auf ein Pensionskonto? Was ist zu tun, wenn die mitgeschickte Liste und alle Zeiten stimmen?

Grundsätzlich gilt die Neuregelung für alle, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden. Das trifft auf 3,6 Millionen ASVG-Versicherte zu. Bauern, Selbstständige und Beamte haben Sonderregelungen. Alle anderen werden heuer angeschrieben. Denn die Erstgutschrift auf das Konto muss ermittelt werden. Wenn Zeiten fehlen, hat das Nachteile für die Pensionshöhe. Deshalb ist es wichtig, den von der Pensionsversicherung an jeden Einzelnen verschickten und individuellen "Versicherungsdatenauszug" zu prüfen. Auch wenn nichts fehlt, muss dieser unterschrieben retourniert werden.

Warum wird überhaupt auf ein Pensionskonto umgestellt und was heißt das für Pensionisten der Zukunft?

Die bisherige Pensionsberechnung beruht auf drei Rechtssystemen. Sie ist selbst für Experten schwer durchschaubar. Nur Top-Fachleute sind in der Lage, die Höhe einer zu erwartenden Pension zu berechnen. Die Umstellung wird ab 2014 dazu führen, dass alle praktisch per Mausklick ihr Pensionskonto anschauen und dort feststellen können, wie hoch ihre Rente sein wird. Auf dem Konto wird die jeweilige Versicherungsleistung gesammelt und mit 1,78 multipliziert. Dividiert durch 14 ergibt dies den zu erwartenden Monatsbetrag. Der wird im Klartext ablesbar sein.

Kann sich die jetzt beginnende und bis 2016 laufende Umstellung positiv oder negativ auf die Pensionshöhe auswirken?

Wer Versicherungszeiten nachmelden kann, wird davon durch eine höhere Pension profitieren. Generell kann es aber durch die Umstellung auch Verluste geben. Um dies politisch durchsetzen zu können, hat die Regierung Gewinne und Verluste mit 1,5 und laut Sozialministerium "in sehr seltenen Fällen" mit bis zu 3,5 Prozent begrenzt. Nach Berechnung der Erstgutschrift sollen alle über ihre Ansprüche informiert werden. Sozialminister Rudolf Hundstorfer erwartet nicht, dass diese Infos zu "Schockzuständen" führen, dass dann jedoch relativ viele Fragen zur Pensionshöhe auftauchen werden.

Weshalb werden bis Juni alle vor 1990 Geborenen per Brief aufgefordert, ihre Versicherungszeiten zu überprüfen?

Um den Anspruch für die sogenannte Konto-Erstgutschrift zu berechnen, muss die Pensionsversicherung wissen, wie viele Versicherungszeiten erworben wurden. Diese werden ihr im Prinzip für im Inland Beschäftigte automatisch gemeldet. Kindererziehungszeiten, aber auch Schul-, Studien- oder andere Ausbildungszeiten sind oft nicht erfasst, Auslandsjobs oder solche "ohne Anmeldung" fehlen auch. Solche Zeiten müssen - falls sie nicht in der übermittelten Liste aufscheinen - nachgemeldet werden. Wer ab 2005 arbeitet, wird nicht angeschrieben, hat damit nichts zu tun.

Wie wird das Konto abfragbar und ab wann wird es überhaupt für jeden Einzelnen zugänglich sein?

Zunächst muss jeder Angeschriebene die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an die Pensionsversicherung retournieren. Nachdem diese mit einer sogenannten "Pensionskontomitteilung" reagiert hat, kann später der Stand des jeweiligen Kontos entweder per Antrag schriftlich übermittelt oder auch via Internet eingesehen werden. Für die Online-Abfrage (https://www.sozialversicherung.at/pktesv/) wird jedoch eine Handy-Signatur (siehe www.handy-signatur.at) oder eine "Bürgerkarte" nötig sein, um einen Missbrauch des Kontos durch fremde Personen zu verhindern.

Wie Kann man sich die auf das Pensionskonto einbezahlten Beiträge auch einfach auszahlen lassen?

Nein, das Pensionskonto ist kein Sparbuch, auf dem Einzahlungen verzinst werden und auf das der Besitzer zugreifen kann. Die Neuerung bildet im Kern nur die Berechnungsgrundlage für die zukünftige Pension ab. Diese bleibt weiter umlagefinanziert. Das heißt, im Erwerbsleben Stehende finanzieren großteils die Renten der gegenwärtigen Pensionisten. Beobachter glauben, dass künftigen Regierungen jede Pensionsreform schwerer fallen wird, weil alle Arbeitenden via Pensionskonto sofort beobachten können, ob ihre Ansprüche dadurch gekürzt werden.