Warum versagt die Kameralistik zur wertgetreuen Feststellung von Landesfinanzen?

JOSEF MOSER: Sie stammt aus der Zeit Kaiserin Maria Theresias und ermöglicht keine möglichst getreue Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Landes oder einer Gemeinde. Derivative (spekulative Papiere) wie in Salzburg müssen nicht im Rechnungsabschluss angeführt und Wertverluste nicht verbucht werden. In der Kameralistik müssen Wertberichtigungen nicht durchgeführt werden. Man sieht die künftigen Verpflichtungen der Gebietskörperschaft nicht und kennt deren wahre Vermögenslage nicht.

Warum wurde das nicht schon längst geändert?

MOSER: Finanzminister, Länder und Gemeinden haben sich 1974 mit der Heiligenbluter Erklärung zu einer Vereinheitlichung der Rechnungsabschlüsse bekannt. Ein Komitee kann einstimmig eine Empfehlung festlegen, aber erst, wenn Bund, Länder und Gemeinden ihr Einverständnis geben. Das Komitee tagt jährlich, ein einheitliches Einverständnis gibt es aber seit 1974 nicht. Daher ist die Darstellung von Finanzschulden oder Rücklagen weiterhin uneinheitlich. In Niederösterreich, Kärnten und Tirol haben wir sechs verschiedene Schuldenarten gefunden.

Das ist untragbar. Fast jede Firma muss die Karten mit doppelter Buchführung aufdecken.

MOSER: Stimmt. Und es wird auch bei den Gebietskörperschaften geschehen müssen. Die EU gab Richtlinien für ein kohärentes, umfassendes Rechnungswesen für Bund, Länder und Gemeinden vor, diese Richtlinien werden derzeit aber nicht erfüllt. Bei Rechnungsabschlüssen der Länder können deshalb die Landtage ihre Kontrolle gar nicht voll ausüben.