Wenige Stunden nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung Ernst Strassers zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Bestechlichkeit bezeichnet der Verteidiger des ehemaligen Innenministers und ÖVP-Delegationsleiters im EU-Parlament, Thomas Kralik, die verhängte Strafe als "überzogen". Im Interview mit der APA gab sich Kralik am Montagabend zuversichtlich, dass in zweiter Instanz das Strafausmaß "deutlich" reduziert werden wird.

APA: Vier Jahre Haft für Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit - inwieweit hat Sie dieser Ausgang des Strafverfahrens überrascht?

Kralik: Sagen wir so, dass, was für mich überraschend gekommen ist, war, dass das Gericht alles zu seinem Nachteil ausgelegt hat. Man hat kein Argument, das für ihn gesprochen hat, richtig gewürdigt. Der Senat hat es sich sehr leicht gemacht, indem er alle Argumente, die für Strasser gesprochen haben, nicht gelten hat lassen. Wir sind maßlos enttäuscht.

APA: Nun hat der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung aber wörtlich ausgeführt, dass Strasser in Österreich kein Gericht finden wird, das seiner Verantwortung Glauben schenken wird, er habe Geheimdienst-Agenten aufdecken wollen.

Kralik: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ist. Wäre ich an der Stelle des Richters, würde ich mich das nicht zu sagen trauen.

APA: Was sagen Sie zur Strafhöhe?

Kralik: Die ist maßlos überzogen. Das steht in überhaupt keiner Relation. Wenn einer ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt, kriegt er beim ersten Mal weniger.

APA: Sie haben Rechtsmittel angemeldet. Inwieweit ist das Urteil überhaupt bekämpfbar?

Kralik: Ob eine Nichtigkeitsbeschwerde greifen kann, wird sich nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsausfertigung zeigen. Die ist dafür maßgeblich. Bei der Strafhöhe bin ich zuversichtlich, dass die in der Instanz deutlich reduziert wird.

APA: Wie geht es Ernst Strasser jetzt?

Kralik: Wir sind nach der Urteilsbegründung sehr schnell auseinandergegangen. Ich habe noch nicht ausführlich mit ihm sprechen können. Es geht ihm jedenfalls nicht gut.