Der zweite BAWAG-Prozess geht auch im nächsten Jahr weiter, die Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl und andere Ex-Banker werden nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle sieben erstinstanzlichen Urteile Einspruch eingelegt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Freitag der APA auf Anfrage mit. Der Prozess um Ende der 90er Jahre verspekulierte BAWAG-Millionen hatte im Juli 2007 begonnen. Nun kommt die Causa ein zweites Mal zum Obersten Gerichtshof (OGH).

Staatsanwältin Sonja Herbst hatte bei der Urteilsverkündung am Dienstag im Wiener Landesgericht keine Erklärung abgegeben, ob sie das Urteil akzeptiert oder beeinsprucht. Die Causa ist berichtspflichtig, das heißt Herbst musste mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium Rücksprache halten. Bis Freitag Mitternacht musste die Anklagebehörde ihre Pläne bekanntgeben. Wenn die Staatsanwaltschaft (StA) geschwiegen hätte, wären die Freisprüche und das Urteil rechtskräftig geworden.

Nichtigkeitsbesschwerde

Nun hat die Anklage gegen alle Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Hinsichtlich des Schuldspruchs von Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Damit werden die von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wird wieder überprüft.

Der BAWAG-Strafprozess begann im Juli 2007. Knapp ein Jahr später, im Juli 2008, hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, spätere VP-Justizministerin, ein Urteil mit teils hohen Haftstrafen gefällt. Alle neun Angeklagten haben dagegen berufen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat große Teile des Urteils im Dezember 2010 wegen Mängeln gekippt.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wurde bereits im ersten Verfahren wegen Untreue an der Bank in Höhe von 1,2 Mrd. Euro rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt, davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, derzeit ist er aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler erhielt rechtskräftig fünf Jahre Haft. Er war nicht im Gefängnis, weil er aus Gesundheitsgründen für haftunfähig erklärt wurde.

Ein neues, zweites Verfahren begann im April 2012, am 18. Dezember sprach ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm ein erstinstanzliches Urteil. Für viele Beobachter überraschend wurden sieben Angeklagte vom Vorwurf der Untreue gegenüber der Bank freigesprochen. Lediglich der frühere ÖGB-Finanzchef Weninger erhielt für ein Bilanzdelikt beim ÖGB, das er schon im ersten Prozess gestanden hat, ein Monat bedingt. Das neue Verfahren gegen Elsner, das nur wegen einer BAWAG-Klage begonnen wurde, muss theoretisch noch geführt werden. Elsner war nie vor Gericht gekommen. Er beruft sich auf seine angeschlagene Gesundheit. Da er bereits rechtskräftig die Höchststrafe hat, kann er aber nicht mehr zu einer Zusatzstrafe verurteilt werden.

Nun geht die Causa ein zweites Mal an den OGH. Zuvor müssen das Urteil und die Beschwerden der Staatsanwaltschaft schriftlich ausgefertigt werden.