Der Fristenlauf ist ungünstig: Ausgerechnet vor dem Superwahljahr 2013 kommt ein von der Regierung ungeliebtes Thema, das alle Österreicher betrifft, wieder auf den Tisch. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag die Bemessung der Grunderwerbssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Nun muss eine neue steuerliche Bewertung für Grundbesitz gefunden werden.

Doch die Höchstrichter sind Realisten. Da sie nicht annehmen, die Politik werde im Wahljahr ein so delikates Thema lösen können, haben sie eine sehr lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 gewährt. Bis dahin wird - das ist die schlechte Nachricht - die Grunderwerbssteuer nach altem Muster eingehoben.

Worum es geht: Steuern, die sich auf Grundstücke beziehen, werden hierzulande nach unterschiedlichen Kriterien berechnet. Teils gilt der tatsächliche Marktwert ("Verkehrswert"), teils aber der Einheitswert. Der ist im Regelfall sehr viel niedriger, weil die letzte "Hauptfeststellung" der Einheitswerte aus dem Jahr 1973 stammt. Die seither erfolgte Explosion der Bodenpreise findet keinen Niederschlag.

Diese Schieflage - einerseits Steuern auf Marktpreise, andererseits auf Einheitswerte - verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Genau aus diesem Grund wurden schon vier andere Gebührenarten vom Höchstgericht gekippt. Und auch diesmal ist es so: Kauft man eine Liegenschaft, wird die Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis berechnet. Lässt man sich die Immobilie aber schenken oder handelt es sich um Bauernland, gilt der Einheitswert. Das ist ungerecht, kritisiert der VfGH.

Wohnen wird teurer

Hoch an der Zeit wäre jetzt eine umfassende Neuregelung der Materie. Denn neben den fünf aufgehobenen Steuern und Gebühren gibt es noch weitere Problemfälle derselben Art. Auch die jüngst reparierte Grundbuch-Eintragungsgebühr könnte wieder vom Höchstgericht verworfen werden. Wenig scheint daher an einer Neufestsetzung der Einheitswerte vorbeizuführen.

Für landwirtschaftlichen Grund ist sie schon fixiert, sie findet mit 1.1. 2014 statt. Aber bei den Häuslbauern spießt es sich, da niemand gerne die Nachricht einer spürbaren Steuererhöhung überbringt.

Betroffen wären nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer (die zur Gänze nach dem Einheitswert berechnet wird) über die Hausbetriebskosten auch von Mietern bezahlt wird. Auch Erben und Schenken könnte im Gefolge dann teurer werden. Für eine Erhöhung spricht, dass die Steuern auf Vermögen in Österreich sowieso vergleichsweise sehr niedrig sind. Bekanntlich wurden Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuer abgeschafft, auch eine generelle Vermögenszuwachssteuer gibt es nicht. Allerdings handelt es sich um ein ideologisches Minenfeld. Die ÖVP argumentiert, Österreich sei sowieso ein Hochsteuerland und das Vermögen bestehe schließlich aus schon versteuerten Einnahmen.

Groß wäre allerdings der bürokratische Aufwand für die Neubewertung aller Immobilien. Für VfGH-Chef Holzinger ist eine "verwaltungsökonomische Vereinfachung" denkbar, man könnte etwa standardisierte Werte nach einem Schema (Lage und Ausstattung des Grundstücks) heranziehen. Bei den Immobilienmaklern klappt das schließlich auch. Es darf aber nicht zu Unsachlichkeit führen.