Salzburgs Landeshauptfrau Burgstaller will den Platz des scheidenden Finanzreferenten LHStv. David Brenner in dieser Legislaturperiode nicht nachbesetzen. Ihr Parteikollege hatte letzte Woche seinen Rücktritt als Konsequenz aus dem Finanzskandal angekündigt. Da es aber laut Landesverfassung 7 Regierungsmitglieder geben muss, schlug Burgstaller nun eine vorübergehende Änderung der Verfassung vor.

Die Salzburger Volkspartei pocht jedoch auf die Nachbesetzung. Ein unabhängiger Experte solle das Finanzressort führen, erklärte ein Sprecher von ÖVP-Landesparteiobmann LHStv. Haslauer. Man werde einer vorübergehenden Änderung der Landesverfassung und damit dem Vorschlag von Burgstaller nicht zustimmen. Im ORF hat Haslauer einmal mehr eine Mitverantwortung der ÖVP für die Spekulationsaffäre bestritten. "Ich bin nicht Teil dieses Systems Burgstaller-Brenner", betonte er.

Burgstaller will Brenners Aufgabenbereiche Finanzen, Kultur und Sport auf die drei SPÖ-Regierungsmitglieder Walter Blachfellner, Walter Steidl und sie selbst aufteilen. Wer für welche Bereiche zuständig sein soll, stehe aber noch nicht fest, sagte Burgstallers Sprecher.

Da sich bereits abgezeichnet hat, dass es im nächstes Jahr zu Neuwahlen kommt und diese vermutlich Ende April oder im Mai über die Bühne gehen, soll ein Nachfolger Brenners für die wenigen verbleibenden Monate, die diese Legislaturperiode noch andauert, nicht mehr gesucht werden. Zudem wird ein Nachfolger für so kurze Zeit wohl schwer zu finden sein.

Im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal ist unterdessen eine Sachverhaltsdarstellung gegen den früheren Salzburger Finanzreferenten LHStv. a.D. Wolfgang Eisl (V) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt worden. Eisls Vollmacht für Derivatgeschäfte aus dem Jahr 2003, die von seinen Nachfolgern verlängert wurde, widerspreche der Landesverfassung, weil für derartige Geschäfte die Zustimmung des Landtages erforderlich sei.

Der Anzeiger macht darauf aufmerksam, dass der Landtag bei seinen Budgetbeschlüssen zwar zu Bürgschaften (bis 2003) bzw. zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen oder sonstigen Krediten (ab 2004) zugestimmt hätte. Eine Zustimmung bzw. Erteilung von Vollmachten für riskante Handelsgeschäfte durch den Salzburger Landtag sei in den Budgets seit 2001 aber nicht zu finden.