Der oberösterreichische Steuerrechts-Professor Markus Achatz wird neuer Verfassungsrichter. Der Nationalrat hat am Mittwoch beschlossen, den 52-Jährigen dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorzuschlagen. Die Wahl erfolgte auf Antrag der Grünen geheim. Sie hatten den Verwaltungsrichter Markus Zorn vorgeschlagen.

Achatz kam auf 139 der 152 gültigen Stimmen, Zorn auf elf - und der nicht von einer Partei vorgeschlagene Bregenzer Menschenrechtsanwalt Wilfried Weh auf zwei.

In der Diskussion zuvor betonte nicht nur ÖVP-Abg. Silvia Fuhrmann, sondern auch SPÖ-Abg. Peter Wittmann, FPÖ-Abg. Walter Rosenkranz und BZÖ-Abg. Herbert Scheibner, dass Achatz aus ihrer Sicht der beste unter den fünf Kandidaten war, die sich dem Hearing im Verfassungsausschuss stellten.

Dass Achatz Favorit für die Nachfolge des mit Jahresende in den Ruhestand tretenden Hans Georg Ruppe ist, war schon lange bekannt. Denn er steht der ÖVP nahe und hat mehrfach die ÖVP in Oberösterreich beraten. Und koalitionsintern hatte das Vorschlagsrecht jetzt die ÖVP, nachdem im Sommer die SPÖ Ingrid Siess-Scherz nominierte.

Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol kritisierte diese proporzorientierte Nominierungsusance. Viele gut geeignete Juristen würden sich gar nicht mehr bewerben, weil ohnehin immer schon im Vorhinein "ausgepackelt" sei, wer in den VfGH einzieht. Außerdem hielte sie es für sinnvoll, wenn Verfassungsrichter nicht wegen Nähe zu einer Regierungspartei erkoren werden, sondern weil sie "eine gewisse Entfernung zur Politik" haben.

Für ihre Forderung nach einer geheimen Abstimmung - die gut eine halbe Stunde dauerte -, musste sich Musiol eine Rüge des SPÖ-Abg. Wittmann anhören. Denn nur zwei Drittel der Grünen - unter darunter nicht die Klubchefin Glawischnig - nahmen an dieser Abstimmung auch teil. Das sei "demokratiepolitisch verwerflich", befand Wittmann.