Die zwei britischen Journalisten, welche die Lobbying-Affäre um Ex-Innenminister Strasser ins Rollen gebracht haben, stehen dem Gericht in Wien nach eigenen Angaben zur Verfügung. Sie wollten nur nicht gefilmt oder fotografiert werden, um ihre Identität nicht preiszugeben und weiter undercover arbeiten zu können. Sie widersprachen damit der Darstellung, im Prozess nicht zur Aussage bereit zu sein.

Die „Sunday Times“ kooperiere voll mit der österreichischen Justiz und die beiden Journalisten hätten sich auch gerne den Fragen im Gericht gestellt, stellten die beiden in einer Stellungnahme am Sonntagabend klar. Sie wären im Prozess gegen den ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament auch zu einer Videobefragung bereit gewesen. Dieser Vorschlag sei aber nicht angenommen worden.

Um einen "verhüllten" Zeugenauftritt, wie das in Österreich kolportiert wurde, sei es aber nie gegangen. Die „Sunday Times“ spricht von einem möglichen Missverständnis oder einer Fehlübersetzung. Die Reporter weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass ihr Wunsch in Großbritannien nicht unüblich wäre, da filmen und fotografieren im Gericht ohnehin nicht erlaubt sei. Das ist freilich auch bei Prozessen in Österreich der Fall, allerdings nur während der Verhandlung. Beim Einlass in den Gerichtssaal können Angeklagte und Zeugen aber abgelichtet werden.

Richter Georg Olschak hatte im Prozess bekannt gegeben, dass Claire Newell und Jonathan Calvert nicht aussagen werden, weil sie nur "bei Wahrung der totalen Anonymität" zu einer Zeugenaussage bereit gewesen wären. Ein "verhüllter" Zeugenauftritt sei "nach der österreichischen Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen", erklärte Olschak. Sein Fazit: "Es gibt keine Aussagebereitschaft der Journalisten."