Das Steuerabkommen Österreichs mit der Schweiz trägt schon vor seinem Inkrafttreten Anfang 2013 Früchte: Heuer seien bisher 210 Selbstanzeigen für 237 Personen erstattet worden."Das sich daraus ergebende Mehrergebnis" betrage knapp 59,3 Mio. Euro, geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Finanzministeriums vom vergangenen Freitag hervor.

Österreich werden über 20 Mrd. Franken Schwarzgeld zugeordnet

Finanzministerin Maria Fekter (V) erwartet sich wie berichtet aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz insgesamt eine Milliarde Euro aus der Besteuerung von dort geparktem Schwarzgeld fürs Budget. Laut einer Studie aus dem Jahr 2010 wird in der Schweiz EU-Schwarzgeld im Ausmaß von rund 500 Mrd. Franken (414,80 Mrd. Euro) vermutet, aus Österreich sollen es 20,4 Mrd. Franken sein.

Seit 2008 sind insgesamt 433 Selbstanzeigen mit 528 betroffenen Personen wegen Steuerdelikten im Zusammenhang mit Konten in der Schweiz erstattet worden, dagegen waren es 124 Personen mit Konten in Liechtenstein, geht aus der Beantwortung des Finanzministeriums hervor.

Die Nachforderungen aus den Selbstanzeigen seit 2008 betragen knapp 117 Mio. Euro, wobei davon auszugehen sei, "dass der weitaus überwiegende Teil dieses Betrages auch entrichtet worden ist", wird betont. Denn um "die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige" zu erhalten, sei die Entrichtung der verkürzten Abgaben erforderlich.

Außerdem berichtet das Finanzministerium, dass 21 Revisionsabkommen wegen der Übernahme der OECD-Transparenz- und Amtshilfestandards im Jahr 2009 bis September 2012 geschlossen wurden etwa mit den Niederlanden, der Schweiz und Singapur. Seither wurden auch neun neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter anderem mit Bulgarien, Serbien und Bosnien-Herzegowina unter Dach und Fach gebracht. Dazu kommen Abkommen über den Steuerinformationsaustausch mit Monaco, Andorra, Gibraltar und Saint Vincent & Grenadinen.

Laut dem Finanzministerium ist es das Ziel Österreichs, das gesamte österreichische DBA-Netzwerk an die OECD-Standards anzupassen. "Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass ab 1.1.2013 mit dem Wirksamwerden der neuen EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU im Verhältnis zu allen EU-Staaten generell der neue Standard wirksam wird." Auch das bestehende DBA-Abkommen mit Liechtenstein solle ebenfalls den neuen OECD-Standard beinhalten, heißt es weiter. Darüber hinaus werde mit der Schweiz ein Abgeltungssteuerabkommen verhandelt.

strafrechtliche Bedenken gegen den Ankauf einer Steuer-CD

Das Finanzministerium hegt strafrechtliche Bedenken gegen den Ankauf einer Steuer-CD nach Deutschland Vorbild, denn es komme nicht nur auf das österreichische Strafrecht, "sondern auch auf das Strafrecht des betroffenen Staates (z.B. der Schweiz)" an. Das Steuerabkommen mit der Schweiz schließe ein solches Vorgehen dezidiert aus, betonte das Finanzministerium.

Dennoch hatte Österreich von den Steuer-CD-Käufen der Deutschen mitprofitiert: Laut Ministerium haben 68 Personen im Jahr 2008 deswegen - "soweit zuordenbar" - Selbstanzeige erstattet.