Die internationalen Finanzaufseher wollen in den nächsten zehn Monaten den massiven Einfluss sogenannter Schattenbanken auf das Finanzsystem in den Griff bekommen. Der Finanzstabilitätsrat (FSB) schlug den G-20-Finanzministern am Montag in Mexiko-Stadt ein Paket von Regulierungsmaßnahmen vor, das im September 2013 vom Gipfel der wichtigsten 20 Industrie- und Schwellenländer (G-20) im russischen Sankt Petersburg verabschiedet werden soll.

Der Chef des FSB, der kanadische Notenbank-Chef Mark Carney, nannte den Umgang mit den Geldmarktfonds, Hedgefonds und anderen Arten von Finanzinvestoren in einem Brief an die Finanzminister und Zentralbankchefs einen "zielgerichteten und ausgewogenen Ansatz".

"Unser Ziel ist es, dass Schattenbanken einer angemessenen Überwachung und Regulierung unterzogen werden, um die Risiken für das System anzugehen, die außerhalb des regulierten Bankensystems entstehen, ohne nachhaltige und widerstandsfähige Finanzierungsmodelle von Nicht-Banken zu verhindern", heißt es in Carneys Schreiben.

Krise verschärft

Schattenbanken wie Geldmarktfonds hatten die Finanzkrise noch verschärft, etwa indem sie plötzlich Gelder von den Banken oder Unternehmen abzogen, ohne dass diese darauf gefasst waren. Diese Übersprungseffekte müssten eingedämmt werden, fordert der FSB. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört auch ein genauerer Blick auf Verbriefungen, Wertpapierleihen und Repo-Geschäfte: Damit soll vermieden werden, dass sich vor einer Krise im Finanzsystem wieder eine überbordende Verschuldung aufbaut. Noch ist aber umstritten, welche Institutionen zu den Schattenbanken gezählt werden.

Sorgen machen den Aufsehern auch die Verzögerungen bei der Umsetzung der "Basel-III"-Eigenkapitalregeln für Banken. Weil die dazu nötigen Gesetze unter anderem in der EU und in den USA knapp zwei Monate vor dem geplanten Startschuss für Basel III immer noch nicht fertig sind, würden nur sechs der 28 weltweit wichtigsten Großbanken pünktlich den neuen Regeln unterliegen, rechnete Carney vor. Für die Vorlage von Abwicklungsplänen für den Notfall hat der FSB diesen 28 Banken nun schon sechs Monate mehr Zeit gegeben, auch weil viele mit ihren Plänen längst nicht so weit sind. In Europa werden die Pläne, die ein weltweites Chaos wie nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 verhindern sollen, von den Aufsehern selbst geschrieben.

Versicherer im Fokus

Neben den Schattenbanken haben die Aufseher eine weitere Gruppe von Finanzmarkt-Teilnehmern im Blick, denen sie stärker auf die Finger sehen wollen: die Versicherer. Sie wehren sich zwar gegen eine Einstufung als "systemrelevant", die Aufseher sehen das aber anders - vor allem, wenn Versicherer die Rolle des Kreditgebers spielen. Noch im ersten Halbjahr 2013 soll es deshalb eine Liste von "systemrelevanten Versicherern" geben, die stärker beaufsichtigt werden und Abwicklungspläne vorlegen sollen. Die großen Versicherer sollen nach dem Willen des FSB auch höhere Kapitalanforderungen gestellt bekommen - aber erst 2019.

Zu schleppend sind Carney die Fortschritte, wenn es darum geht, Staaten und Banken weniger abhängig von Ratingagenturen zu machen, die die jüngste Finanzkrise zu spät kommen sahen und sie anschließend mit Überreaktionen noch angefacht hatten. In vielen Ländern knüpfen Gesetze und Bilanzierungsregeln aber noch an die Urteile von S&P, Moodys's und anderen an und beeinflussen damit auch Anlageentscheidungen von Banken. Nun sollen die internationalen Bankenregulierer bis Ende des Jahres Vorschläge machen, wie sie das ändern wollen, und diese Ideen bis Anfang 2016 umsetzen.

Harsche Kritik übte der FSB an der anhaltenden Uneinigkeit der beiden Bilanz-Standardsetzer, der US-dominierten FASB und dem IASB, was die Rechnungslegung von Banken betrifft. Bei dem wichtigen Thema, wann Banken wie Rückstellungen für drohende Verluste buchen müssen, hätten sich ihre Positionen zuletzt eher wieder voneinander entfernt. Sie sollten sich um eine Einigung bemühen, forderte Carney in dem Brief. Der Finanzstabilitätsrat erwarte bis Ende Juni 2013 einen gemeinsamen Bericht, in dem festgelegt sei, bis wann die beiden Gremien alle offenen Fragen zu lösen gedächten.