Drei Mitglieder der kremlkritischen Punkband Pussy Riot müssen nach ihrem Protest gegen Kremlchef Wladimir Putin in einer Kirche für je zwei Jahre in Haft. Richterin Marina Syrowa begründete das Strafmaß am Freitag mit Rowdytum aus religiösem Hass. Die Untersuchungshaft von knapp sechs Monaten werde angerechnet. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Künstlerinnen Nadeschda Tolokonnikowa (22), Maria Aljochina (24) und Jekaterina Samuzewitsch (30) je drei Jahre Gefängnis beantragt, die Verteidigung Freispruch. Die Anwälte von Pussy Riot wollen das Urteil anfechten.

"Keine Reue gezeigt"

Richterin Syrowa warf den verurteilten jungen Frauen während der mehr als zweieinhalbstündigen Urteilsverkündung vor, mit ihrem Protest in der Erlöserkathedrale in Moskau am 21. Februar die Gefühle der Gläubigen auf das Gröbste verletzt zu haben. Die Künstlerinnen hatten dort ein Punkgebet gegen Putin und den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill aufgeführt. Die Richterin monierte, dass die drei Musikerinnen während des Prozesses "keine Reue gezeigt" hätten.

Vor dem Gericht protestierten Anhänger der Künstlerinnen, die von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als politische Gefangene anerkannt werden. Es gab Dutzende Festnahmen, auch Ex-Schachweltmeister Garri Kasparow und Oppositionsführer Sergej Udalzow wurden abgeführt. Zuhörer im Saal riefen nach Bekanntgabe des Strafmaßes "Schande!" Auch in Wien sollte am Freitagnachmittag eine Protestkundgebung gegen das Urteil stattfinden.

Weltweit gab es Kritik an dem Schuldspruch. Der Menschenrechtsbeauftragte der russischen Regierung, Wladimir Lukin, nannte das Urteil ungerecht. Die US-Botschaft in Moskau kritisierte, dass das Urteil in keinem Verhältnis zu den Taten der Angeklagten stehe. Außenamts-Staatssekretär Wolfgang Waldner (V) sprach ebenfalls von einer "völlig unverhältnismäßigen Strafe". "Eine friedliche Kunstaktion kann nicht als Verbrechen gelten, das zu einer langanhaltenden Inhaftierung führt", unterstrich der frühere langjährige Kulturmanager. Das Urteil sei ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

"In keinem Verhältnis"

Ähnlich äußerte sich der deutsche Außenminister Guido Westerwelle. "Das harte Urteil steht in meinen Augen in keinem Verhältnis zur Aktion der Musikgruppe", sagte er dem "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Regierung, Markus Löning, bezeichnete das Urteil als "niederschmetternd". "Das Urteil unterstreicht auf schauerliche Weise den Zustand der russischen Justiz". Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag, Ruprecht Polenz, machte Kreml-Chef Wladimir Putin persönlich für das Urteil verantwortlich. "Das ist Putins Prozess gewesen. Es ist Putins Urteil. Und es ist ein Urteil, das jeder Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hohnspricht", sagte der CDU-Politiker am Freitag.

SPÖ-Menschenrechtssprecherin Petra Bayr wertete die Gerichtsentscheidung als "grobe Verletzung von Menschenrechten und Meinungsfreiheit". Europa dürfe "nicht weiter tatenlos zuschauen, wie das Putin-Regime Menschenrechte und Meinungsfreiheit tagtäglich aufs Neue mit Füßen tritt", so Bayr in einer SPÖ-Aussendung. Zuvor hatte bereits die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun betont, alles andere als ein Freispruch der Musikerinnen sei "nicht akzeptabel".