Für die einen ein Vorteil, für die anderen ein Nachteil: Die Auswirkungen des Frauenpensionsalters bei Angestellten und Arbeiterinnen von derzeit 60 Jahren sind unterschiedlich. Nach einem Regierungsbeschluss aus dem Jahr 1992 erfolgt die stufenweise Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer mit 2024 und endet 2033. Vor allem besser verdienende Frauen mit sicheren Arbeitsplätzen, die gerne für eine höhere Pension länger arbeiten würden, empfinden das ungleiche Pensionsantrittsalter als Benachteiligung. Andere sind wiederum froh über das frühere Antrittsalter, weil die Abschläge sonst noch höher wären. Für die SP-Frauen ein Grund, warum sie massiv gegen eine frühere Angleichung auftreten. "Es kommt nicht in Frage, dass wir bei den Nachteilen gleichgestellt werden, während gleichzeitig die Gleichstellungsziele noch nicht erreicht sind", steht für die stellvertretende SP-Frauenvorsitzende Elisabeth Grossmann eine vorzeitige Änderung nicht zur Diskussion. Für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek geht eine frühere Angleichung "völlig an der Lebensrealität älterer Frauen am Arbeitsmarkt vorbei".

Im Gegensatz zu den SP-Frauen treten VP-Frauen für eine Angleichung bereits ab 2014 ein. "Man kann und soll mit kleinen Schritten bereits 2014 beginnen", schlägt ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer einen Monat pro Quartal vor. Voraussetzung dafür ist für Aubauer aber eine höhere Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension und bessere Unterstützung für jene, die über 50 ihren Job verlieren.