Eine 47-jährige Friseurin, die plötzlich eine Hautallergie bekommt und nicht mehr ihren Beruf ausüben kann; ein 45-jähriger Tischler, der nach seinem dritten Bandscheibenvorfall nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann; ein 48-jähriger Bankangestellter, der nach eine Burnout in eine massive Depression stürzt: Bisher konnten sich diese bemitleidenswerten Personen die Hoffnung auf eine befristete Invaliditätspension machen.

Doch damit ist jetzt Schluss. Die Koalition hat sich zur schrittweisen Abschaffung der befristeten Invaliditätspension aufgerafft. 2014 gilt es einmal für alle unter 50-Jährigen, das Verbot wird jährlich um ein Jahr angehoben, also 2015 für 51-Jährige, 2020 bereits 56-Jährige. Statt dessen müssen sich die Betroffenen - wie bereits ausführlich berichtet - rehabilitieren oder umschulen lassen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sagt dazu: "Die Befristung ist in Wahrheit oft der Beginn einer dauerhaften Verrentung, und das wollen wir wegbekommen".

Pensionsexperte Bernd Marin, der selten ein gutes Wort über die - zumeist halbherzigen - Reformmaßnahmen der Regierung im Pensionsbereich verliert, sprich von einem "bahnbrechenden Schritt, der längst überfällig gewesen ist."

Der Effekt ist ein dreifacher: Einerseits muss der Staat bis 2018 um 700 Millionen Euro weniger für Pensionen aufwenden, andererseits sollte dadurch das Pensionsantrittsalter um bis zu drei Jahre hinaufgeschraubt werden können. Freuen können sich auch Finanz- und Gesundheitsminister - auf höhere Sozialversicherungsbeiträge und mehr Lohnsteuer in Höhe von 280 Millionen Euro.

Wie Hundstorfer 2011 zu diesen Berechnungen kommt? 2011 wurden vom Staat 7189 Personen unter 50 eine Invaliditätspension zuerkannt. Nur 813 Menschen waren wirklich schwerst invalid, lagen im Koma, konnten überhaupt keiner Tätigkeit nachkommen. Diesen Personen wurde - völlig zu Recht - eine unbefristete Invaliditätspension zugesprochen.

Im Sozialministerium geht man davon aus, dass sich von den verbleibenden 6300 künftig rund zwei Drittel einer Rehabilitation unterziehen werden, ein Drittel umschulen lassen müssen. In etwa 1000 Fällen dürften diese Maßnahmen, wie es im Gesetz heißt, weder "zweckmäßig" noch "zumutbar" sein. Auch sie dürften früher oder später in eine unbefristete Invaliditätspension geschickt werden. Den restlichen 5300 "droht" allerdings die Rückkehr in die Arbeitswelt.

Um dies zu erreichen, wird der Berufsschutz weiter gelockert. Die frühere Friseurin kann zur EDV-Technikerin umgeschult werden, der Tischler wird zum Fachberater im Baumarkt, der Bankbeamte wird Buchhalter.