Das Handelsgericht Wien sieht in der Causa um die Gertrud Meschar Privatstiftung noch mehrere offene Fragen. Der Dritte Nationalratspräsident Graf war wegen seiner Tätigkeit im Stiftungsvorstand unter massive Kritik geraten, durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers sieht er den Vorstand nun von allen Vorwürfen entlastet. Laut Gerichtssprecher sei aber "bei weitem noch nicht alles geklärt".

Vor allem die Frage des Zustandekommens der Stiftung sei offen - dies zu prüfen sei aber auch nicht Aufgabe des Prüfers gewesen, so der Gerichtssprecher. Zu klären sei, wie es überhaupt zu dieser Stiftung gekommen ist und "ob es damals angebracht war, so etwas zu machen". Dies zu prüfen sei "die Aufgabe des Gerichts." Beim Handelsgericht Wien ist ein Abberufungsantrag gegen den Stiftungsvorstand anhängig, das die Stifterin angestrengt hatte.

Zur Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers sagte der Gerichtssprecher, dieser habe den Vermögensstand der Stiftung zu Beginn und zuletzt angesehen und komme dabei zum Ergebnis, dass das "im Großen und Ganzen ganz gut gelaufen" ist. Der Vermögensstatus habe im Wesentlichen erhalten werden können, die Stiftung sei liquide und die Stifterin habe etwas mehr bekommen als von ihr behauptet.

FPÖ-Chef Strache sieht Graf hingegen durch das Gutachten "voll und ganz entlastet". Strache geht davon aus, dass das Gericht auf Basis des Gutachtens urteilen wird, wie das die Regel sei. Die Stiftung sei "korrekt geführt" worden, verwies der FPÖ-Chef auf das Gutachten. Graf habe beispielsweise keinerlei persönlichen Vorteile lukriert. Graf sei "massiv diffamiert" worden, und nach dem "Unrecht", das ihm angetan worden sei, hätte er sich moralisch eine Entschuldigung der politischen Mitbewerber erwartet, betonte Strache.

Strache sieht in Gutachten Entlastung

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sieht den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) im Zusammenhang mit der Gertrud Meschar Privatstiftung durch das Gutachten eines vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfers "voll und ganz entlastet". Strache geht davon aus, dass das Gericht auf Basis des Gutachtens urteilen wird, wie das die Regel sei. Der FPÖ-Chef forderte bei einer Pressekonferenz am Montag weiters eine Entschuldigung der politischen Konkurrenz. Gleichzeitig schoss sich die FPÖ auf den Grünen Abgeordneten Peter Pilz ein.

Die Stiftung sei "korrekt geführt" worden, verwies Strache auf das Gutachten. Graf habe beispielsweise keinerlei persönlichen Vorteile lukriert. Graf sei "massiv diffamiert" worden, und nach dem "Unrecht", das ihm angetan worden sei, hätte er sich moralisch eine Entschuldigung der politischen Mitbewerber erwartet, betonte Strache.

Das, was SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter betreibe, sei "das allerletzte", echauffierte sich auch FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl und forderte Gutachten über die Gemeinnützigkeit von SPÖ-Stiftungen. "Geifer, Hass und Hetze" gegen die FPÖ seien an der Tagesordnung, meinte Strache. Kickl zeigte sich auch "enttäuscht" über die Reaktion mancher Medien auf das Gutachten.

Gegenangriff gegen Pilz

In derselben Pressekonferenz startete die FPÖ dann auch gleich einen Gegenangriff, und zwar gegen den Grünen Abgeordneten Pilz, wenn auch die Vorwürfe nicht neu sind. Im Zusammenhang mit Pilz' Dissertation herrsche "Erklärungsbedarf", findet Strache. Pilz habe 1982 im Auftrag des Wissenschaftsministeriums mit einem weiteren Autor eine Studie erstellt, seine Dissertation von 1983 enthalte den gleichen Text wie die Studie. Zwar gebe es in der Dissertation einen Hinweis, dass sie auf der Studie beruhe, aber nicht, dass sie quasi eins zu eins kopiert worden sei. Strache ortete

"zumindest ein Selbstplagiat", erschwerend komme hinzu, dass Pilz die Studie ja mit einem Co-Autor verfasst habe. Man habe Juristen beauftragt, die Möglichkeit einer Anzeige zu prüfen. Den Vorhalt hat freilich schon vor einem Jahr der als "Plagiatjäger" bekanntgewordene Medienwissenschafter Stefan Weber bei der Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) angezeigt.

Pilz war für die APA am Montag vorerst nicht erreichbar. Voriges Jahr hatte er die Vorwürfe zurückgewiesen: Da er darauf hinweise, dass die Dissertation schon als Studie veröffentlicht wurde, handle es sich um kein Selbstplagiat. Und da die Arbeit seines Studienpartners korrekt als Fremdleistung ausgeschildert worden sei, liege auch kein Diebstahl geistiger Arbeit vor.