Immerhin, Uwe Scheuch ist wenigstens originell. Am Montag hat er etwas geliefert, das es so noch nicht gab: den Rücktritt von der Versicherung, sicher nicht zurückzutreten. Man werde das letztinstanzliche Urteil abwarten, lautet nun seine jüngste Handlungsoption im Strafverfahren wegen Geschenkannahme. Scheuch will also weiter die Interessen des Kärntner Volkes als Regierungsmitglied wahrnehmen. Unbestritten ist, dass das Gesetz ihm dies erlaubt. Denn erstens gilt bis zur Rechtskraft die Unschuldsvermutung, und zweitens erfolgt ein zwingender Amtsverlust erst bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zumindest einem Jahr.

Eine Minimalanforderung

Damit ist freilich noch kein Blumentopf gewonnen. Dass ein Politiker bestehendes Recht nicht bricht, ist keine Sonderleistung, sondern Minimalanforderung. Genau genommen ist es sogar weniger. Wer sich um ein öffentliches Amt bewirbt, sollte über die Rechtstreue hinaus höheren ethisch-moralischen Ansprüchen genügen. Nur dann und insoweit kann er öffentliches Vertrauen genießen, um das er sich ja im Wahlkampf bewirbt.

Man muss also in Erinnerung rufen, dass politische Verantwortung nicht am Maßstab des Rechts (schon gar nicht des Strafrechts) zu messen ist, sondern einer strengeren Beurteilung im Hinblick auf Redlichkeit standhalten muss. In Deutschland reichte eine abgeschriebene Dissertation für den Rücktritt von Verteidigungsminister zu Guttenberg.

Gerade der Vorwurf der Korruption ist eng mit politischer Arbeit verwoben. Regierungsmitglieder sind Treuhänder, sie gestalten öffentliche Verhältnisse. Sie müssen im wörtlichen Sinn über jeden Verdacht erhaben sein. Dem steht zunehmend eine Wirklichkeit gegenüber, in der sich Politiker nicht als Diener des Volkes begreifen, sondern als Mitglieder eines Machtzirkels, der für sich Sonderrechte beansprucht.

Denn um solche geht es. In der freien Wirtschaft reicht der Vorwurf einer so gravierenden Pflichtverletzung zumindest für eine einstweilige Beurlaubung, wenn nicht für den sofortigen Rauswurf. Mandatsträger hingegen bunkern sich ein. Sie verstecken sich hinter den Paragrafen einer Wahlordnung, die sich ihrerseits am alten Beamtendienstrecht anlehnt. Dieses Recht sollte einst die Entfernung von Amtsinhabern erschweren, um Machtunterworfene vor Willkür zu schützen.

Im Hinblick auf Politiker, die ja selbst Machthaber sind, erübrigt sich diese Rücksicht. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer tut daher gut daran, über verschärfte Regeln für den Politiker-Amtsverlust nachzudenken. Jedoch: Bekämpft würde damit nur das Symptom, nicht die Krankheit. Denn ein Politiker, den erst das Gesetz zum Rücktritt zwingt, war von vornherein nicht geeignet.

Archaische Rituale

Die Rücktrittskultur ist eine Frage der Moral. Insofern sind potenziell Betroffene womöglich überfordert. Dazu kommen archaische Machtrituale, die das Eingeständnis eines Fehltritts nicht erlauben, sowie immer öfter die Zwänge der Erwerbsbiografie. Die Politik ist heute vielfach ein Hauptberuf. Ein Gutteil der Amtsträger hat nicht wirklich etwas anderes gelernt oder doch die Lust an der Ausübung eines Zivilberufes längst verloren. Er wolle "um sein Recht kämpfen", kündigte Scheuch am Montag in Klagenfurt an. Das ist ihm unbenommen. Als Bürger hat er jeden Anspruch, von der Justiz fair behandelt zu werden. Wer regiert, hat aber nicht sich selbst, sondern die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten.

Häme und Spott sind keine Lösung. Soll die Demokratie als Modell überleben, braucht sie Akteure mit sauberen Händen und der inneren Freiheit zum Rücktritt. Der Schlüssel dazu liegt bei den Parteien, die Kandidatenlisten erstellen.